FRANKFURT/ODER. Das Landgericht Frankfurt/Oder prüft aktuell, ob der AfD-Kandidat Wilko Möller für die Bürgermeisterwahl angeklagt wird. Die Staatsanwaltschaft wirft Möller vor, seine Partei habe auf einem Wahlplakat für die Landtagswahl im vergangenen Jahr verfassungsfeindliche Kennzeichen verwendet. Auf dem beanstandeten Plakat sind drei Kinder zu sehen, hinter ihnen stehen ein Mann und eine Frau, die jeweils einen Arm über den Köpfen der Kinder halten und so symbolisch ein Dach formen. Dazu die Parole: „Wir schützen Kinder.“
Feuerwehr rückt aus um AfD-“Hitlergruß-Wahlplakate” abzuhängen
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) schickte die Feuerwehr in der brandenburgischen Stadt los, um Wahlplakate der AfD zu entfernen. Darauf sei ein angedeuteter Hitlergruß zu sehen. In einem nicht komplett… pic.twitter.com/vr7Wd5FoCb
— Marie (@kripp_m) August 8, 2024
Daraufhin hatte die Kreisvorsitzende der Linkspartei, Anja Kreisel, Anzeige gegen Möller erstattet. Sie begründete das damit, daß auf dem Plakat ein Hitlergruß angedeutet werde. Möller weist die Vorwürfe Kreisels zurück. „Ich kann nicht nachvollziehen, daß das ein Hitlergruß sein soll“, sagte er dazu dem RBB.
AfD-Plakat könnte Bildagentur verärgern
Die AfD könnte auch aus einem anderen Grund Probleme wegen des Plakates bekommen: Die Bildagentur, die das Foto verkauft, schreibt laut RBB, daß es verboten sei, Fotos so zu verwenden, als würden die abgebildeten Models „eine politische Partei, Politik, Kandidat oder gewählte Amtsinhaber unterstützen“.
In Frankfurt an der Oder wird am 21. September dieses Jahres ein neuer Oberbürgermeister gewählt. (st)