KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde eines zweijährigen Jordaniers stattgegeben und die Bundesrepublik verpflichtet, ihm die Einreise zu ermöglichen. Der Beschluß vom 5. August erging im Wege einer einstweiligen Anordnung, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.
Der im August 2023 geborene Junge war nach einem Aufenthalt der Familie in Jordanien im August 2024 von seinen Eltern getrennt worden, weil ihm die Einreise nach Deutschland verweigert wurde. Die Behörden hatten ein beantragtes Visum abgelehnt und sich dabei auf Sicherheitsbedenken gegen den Vater und möglicherweise auch die Mutter berufen.
Karlsruhe argumentiert mit Schutz der Familie
Die 2. Kammer des Zweiten Senats entschied einstimmig, daß die möglichen Beeinträchtigungen durch eine weitere Trennung von den Eltern schwerer wögen als die Nachteile, die durch eine vorläufige Einreise entstünden. Das Kind soll bis zu einer bestandskräftigen Entscheidung über den Aufenthaltsstatus seiner Eltern in Deutschland bleiben dürfen. Die Richter verwiesen auf Artikel 6 Grundgesetz, der Ehe und Familie unter besonderen Schutz stellt.
Zuvor hatten das Berliner Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die entsprechende Klagen auf eine sofortige Einreise abgelehnt. Möglicherweise, so das Bundesverfassungsgericht, sei dabei die Bedeutung des Familiengrundrechts nicht ausreichend gewürdigt worden.
Eltern sollen bei verbotener Palästinenserorganisation mitwirken
Daß die Eltern mutmaßlich Anhänger der palästinensische Gruppierung Samidoun seien, die in Deutschland 2023 verboten wurde, war für die Richter in Karlsruhe nicht ausschlaggebend.
Mit dem Beschluß wird der Aufenthalt des Kindes zunächst auf den Zeitraum bis zur endgültigen Entscheidung im Aufenthaltsverfahren der Eltern befristet. (sv)