KARLSRUHE. Der rheinland-pfälzische AfD-Landesverband hat enttäuscht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts reagiert. „Der Landesvorstand nimmt die formale Nichtannahmeentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis und prüft diese. Die rein formale Entscheidung ändert nichts an der unmißverständlichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Neutralitätspflicht. Eine inhaltliche Prüfung des angefochtenen Urteils fand nicht statt“, sagte Robin Classen, Mitglied im Landesvorstand, der JUNGEN FREIHEIT.
Zuvor war eine Verfassungsbeschwerde der AfD gegen das Land Rheinland-Pfalz gescheitert. Die Richter in Karlsruhe nahmen die Beschwerde nicht zur Entscheidung an. Sie sei unzulässig, da sie keine Grundrechtsverletzung in einer den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes genügenden Weise erkennen lasse.
Ministerpräsidentin schimpfte über AfD
Anlaß war ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vom April. Dieser hatte eine Organklage der AfD abgewiesen. Die Partei hatte sich gegen Äußerungen der damaligen Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) gewehrt, die auf der offiziellen Regierungswebseite sowie in sozialen Netzwerken verbreitet worden waren. Dreyer hatte die Partei unter anderem als „rechtsextreme Verfassungsfeinde“ bezeichnet und behauptet, sie plane „die Vertreibung und Deportation von Millionen Menschen aus rassistischen Motiven“.
Das rheinland-pfälzische Gericht erkannte darin zwar einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot, hielt diesen jedoch „zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ für gerechtfertigt. Die AfD sah darin eine Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung zur Äußerungsbefugnis von Amtsträgern – und rief Karlsruhe an.
Doch die Bundesverfassungsrichter betonten, politische Parteien könnten sich im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde nur auf solche Rechte berufen, die ihnen wie jedermann zustehen. Für Fragen der Chancengleichheit sei allein der Organstreit das richtige Verfahren – den die AfD bereits geführt hatte. Eine weitere inhaltliche Kontrolle lehnte das Gericht ab. (sv)