BERLIN. Mehr als 82.000 eigentlich ausreisepflichtige Ausländer haben in den vergangenen Jahren eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Das offenbarte eine Antwort der Bundesregierung auf eine Einzelanfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Münzenmaier, die der JUNGEN FREIHEIT vorliegt. Grundlage dafür ist das von der Ampel-Koalition im Dezember 2022 eingeführte Chancenaufenthaltsrecht. Bis zum 28. Februar 2025 erhielten demnach insgesamt 82.474 Personen eine solche Aufenthaltserlaubnis. Zuerst hatte die dpa berichtet.
Münzenmaier forderte die künftige Bundesregierung zu einem sofortigen Kurswechsel auf. „Wenn es die Union ernst meint mit der Migrationswende, muß sie das Chancenaufenthaltsrecht der Ampel sofort beenden“, sagte der AfD-Abgeordnete der JUNGEN FREIHEIT. Das Gesetz diene ausschließlich dazu, die Zahl der Ausreisepflichtigen künstlich kleinzuhalten, und belohne jene Ausländer, die sich illegal in Deutschland aufhielten. „Das Asylrecht wird so ad absurdum geführt.“
Münzenmaier befürchtet Merz‘ Kapitulation vor „rot-grüner Asyllobby“
Unter den rund 82.000 Ausreisepflichtigen waren knapp 6.000 Personen wegen ungeklärter Identität. Paragraph 60b Absatz 1 Aufenthaltsgesetz schreibt vor, einem vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer eine Duldung zu erteilen, wenn er eine Abschiebung „durch Täuschung über seine Identität oder Staatsangehörigkeit oder durch falsche Angaben selbst herbeiführt oder er zumutbare Handlungen zur Erfüllung der besonderen Paßbeschaffungspflicht nicht vornimmt“. Die meisten Aufenthaltstitel für Personen mit ungeklärter Identität wurden 2023 erteilt (4.291 Fälle). Darauf folgen 1.631 Personen im Jahr 2024 und 48 im Jahr 2025.
Dadurch werde das Chancenaufenthaltsrecht zum „Phantom-Aufenthaltsrecht“, monierte Münzenmaier. „Wenn die Union hieran festhält, wie es sich im Koalitionsvertrag andeutet, kapituliert sie endgültig vor der rot-grünen Asyllobby.“ Im Koalitionsvertrag wird das Chancenaufenthaltsrecht nicht namentlich erwähnt. Allerdings planen die schwarz-roten Koalitionäre einen neuen Aufenthaltstitel für „gut integrierte“ Ausländer, deren Identität geklärt ist, zu schaffen.
Das Chancenaufenthaltsrecht ermöglicht abgelehnten, aber geduldeten Asylbewerbern, die zum 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben, unter bestimmten Voraussetzungen einen vorübergehenden legalen Aufenthaltstitel zu erwerben. Innerhalb von 18 Monaten sollen sie die Möglichkeit erhalten, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu erfüllen – etwa durch Nachweis von Identität, Lebensunterhaltssicherung und Sprachkenntnissen. (sv)