BERLIN. Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland einreisen, haben künftig keine Ansprüche mehr auf Bürgergeld. Das sieht der neue Koalitionsvertrag von Union und SPD vor. Stattdessen sollen sie wie Asylbewerber behandelt werden und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Die Union spricht in diesem Zusammenhang von einem „Richtungswechsel“ in der Migrationspolitik. Die Neuregelung betrifft ausschließlich neu einreisende Personen. Für bereits in Deutschland lebende ukrainische Flüchtlinge ändert sich nichts.
Unklar ist bislang, welche Auswirkungen die Gleichstellung mit Asylbewerbern auf die Arbeitserlaubnis haben wird. Asylbewerber dürfen in den ersten drei Monaten grundsätzlich nicht arbeiten. Anschließend gelten Einschränkungen, etwa bei einer Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften. Fachleute weisen darauf hin, daß dies auch für Ukrainer gelten könnte. Die Bundesregierung hat sich hierzu bislang nicht eindeutig geäußert.
Unklare Bleibeperspektive für Ukrainer
Im November 2024 waren von rund 900.000 erwachsenen Ukrainern in Deutschland lediglich 296.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Vertreter der Union sehen in der Reform einen Anreiz zur schnelleren Arbeitsaufnahme. Kritiker hingegen befürchten, daß fehlende Anerkennung von Qualifikationen und unklare Bleibeperspektiven weiterhin die Integration in den Arbeitsmarkt erschweren.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt die Neuregelung. Man sehe darin eine „sinnvolle Maßnahme“ und lobt, daß der Bund die entstehenden Mehrkosten übernehmen wolle. Entscheidend sei, daß arbeitsmarktpolitische Instrumente weiterhin nutzbar blieben.
Nach Beginn des russischen Angriffskrieges 2022 waren über eine Million Ukrainer nach Deutschland geflüchtet. Im Jahr 2024 kamen rund 200.000 weitere hinzu. (rr)