WIEN. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) hat gegen die aus Deutschland stammende Klimaradikale Anja Windl ein zweijähriges Aufenthaltsverbot verhängt. Der Bescheid wurde vergangene Woche von der Außenstelle Leoben erlassen und betrifft die 28jährige, die seit Herbst 2017 in Klagenfurt lebt und als Aushängeschild der inzwischen aufgelösten „Letzten Generation Österreich“ gilt.
Der Entscheidung liegt laut BFA eine „schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit“ zugrunde – eine Voraussetzung, die bei einem derart langen Aufenthalt in Österreich gesetzlich gefordert ist. Windl, die als „Klima-Shakira“ Berühmtheit erlangte, sei mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten und übernehme eine führende Rolle im Rekrutieren neuer Mitglieder.
Zudem wird ihr ein „Schwerpunkt im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit“ attestiert. Ihre Handlungen seien nicht Ausdruck eines zivilgesellschaftlichen Engagements, sondern zielten auf eine „weitreichende Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung“ ab.
Klima-Shakria will nicht gehen
Windls Anwalt Ralf Niederhammer kritisierte das Vorgehen der Behörde scharf: „Die Argumentation entbehrt jeder Grundlage.“ Es handle sich offenkundig um eine Reaktion auf ihre Aktivitäten im Umfeld der „Letzten Generation“ sowie ihre Präsenz in den sozialen Medien. „Daß dies eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Sicherheit darstellen soll, ist nicht nachvollziehbar“, betonte Niederhammer. Besonders befremdlich sei der Vorwurf, Windl wolle die politischen Verhältnisse im Land ändern – ein Ansinnen, das in einer Demokratie eigentlich als legitim gelten sollte.
Gegen den Bescheid will der Jurist Beschwerde beim österreichischen Bundesverwaltungsgericht einlegen. Bis zur Entscheidung bleibt die Ausreisefrist von vier Wochen ausgesetzt. Windl selbst bezeichnete das Aufenthaltsverbot als „Versuch, friedlichen Protest zu kriminalisieren“. Der Staat normalisiere damit einen „beunruhigenden Umgang mit Aktivismus“. Sie habe seit sieben Jahren ihren Lebensmittelpunkt in Österreich und werde das Land nicht freiwillig verlassen. (rr)