POTSDAM. Die AfD-Brandenburg muß möglicherweise ein Wahlkampfvideo vom Landeswahlkampf 2024 löschen – oder verhindern, daß Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren darauf Zugriff bekommen. Grund ist die Einschätzung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), wonach das Video „entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte“ enthalte und „pauschale Stereotype“ bediene, berichtet die dpa.
Das Video stelle „Personen mit dunkler Hautfarbe und Haaren“ als Bedrohungsszenario dar und teile Menschen in „Gut“ und „Böse“ ein – was „dem Toleranzgebot“ widerspreche und bei jungen Menschen „eine sozialethische Desorientierung“ hervorrufen könne, heißt es in dem Schreiben, das der JUNGEN FREIHEIT vorliegt. „Mit dem Verweis auf Familie, Schulhöfe und Bahnhöfe werden direkte Lebensbereiche junger Menschen angesprochen.“ Zudem bestehe die Gefahr, daß für Kinder und Jugendliche nicht ersichtlich werde, daß die Szenen durch eine KI erstellt wurden.
Der am 14. September veröffentlichte Clip zeigt KI-erstellte Szenen, in denen eine helle und freundliche Alltagsrealität mit ihrem Gegenteil kontrastiert wird: düstere Szenen, in denen migrantische Drogendealer die Städte unsicher machen und die Innenstädte verkommen. „Du entscheidest, ob in deine Zukunft investiert wird oder in die Zukunft von Fremden“, betont eine Sprecherstimme. Am Ende ruft der Clip zur Wahl der AfD auf.
AfD wirft Kommission einen Zensurversuch vor
Der AfD-Landesvorsitzende und Spitzenkandidat René Springer bezeichnete die Aufforderung zur Löschung als „Zensurmaßnahme“ und „Angriff auf die Demokratie“. Er glaube, daß versucht werde, anhand des Videos der AfD ein Exempel zu statuieren. „Der Jugendschutz ist bloß das Mittel, das sie dazu verwenden. Wenn das Schule macht, werden bald sehr viele Videos zensiert werden“, betonte Springer gegenüber der JUNGEN FREIHEIT. „Es wird dann nicht mehr möglich sein, die Lebensrealität vieler Menschen in Deutschland in dieser, zugegebenermaßen etwas zugespitzten Art und Weise abzubilden.“ Es handele sich um einen schwerwiegenden „Eingriff in die Meinungsfreiheit und die Chancengleichheit der Parteien“.
Die Partei werde gegen den Bescheid Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. „Darüber hinaus werden wir den Erlaß einer einstweiligen Verfügung beantragen, um die Anordnung zur Löschung der Videos auszusetzen“, erklärte der Politiker. (lb)