POTSDAM. Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten hat der AfD die Teilnahme an einem Holocaust-Gedenken am entsprechenden Jahrestag im Januar untersagt. Die Partei vertrete ein „völkisch-nationalistisches Weltbild“ und strebe eine ethnisch-homogene Gemeinschaft an, sagte Stiftungsdirektor Axel Drecoll laut der Nachrichtenagentur epd.
Bei den Opferverbänden bestehe daher Einigkeit, Funktionäre und Mandatsträger der AfD nicht dabeihaben zu wollen. Eine Einladung würden sie dementsprechend nicht erhalten.
AfD und NS-Gedenkstätten geraten immer wieder aneinander
Bislang war die jährliche Veranstaltung gemeinsam mit dem Brandenburger Landtag ausgerichtet worden. Deshalb hatte die AfD bisher auch ein Recht, daran teilzunehmen. Da die Stiftung nun allein verantwortlich ist, ändert sich die Lage.
Es ist nicht das erste Mal, daß Vertreter von NS-Gedenkstätten mit der AfD aneinandergeraten. Erst im September sorgte eine Kranzniederlegung in Brandenburg an der Havel für Aufruhr. Dabei hatte die AfD-Stadtverordnete Lisa-Marie Köster den Opfern von Euthanasie während der Zeit des Nationalsozialismus ihren Respekt gezollt. Die Leiterin der Gedenkstätte für die Opfer der „Euthanasie“-Morde, Sylvia de Pasquale, störte das offenbar, woraufhin sie die AfD-Politiker aufforderte, keinen Kranz niederzulegen. Die Partei warf der Leiterin daraufhin „Nazi-Methoden“ vor. (zit)