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Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: WDR darf BSW von Wahlarena-Sendung ausschließen

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: WDR darf BSW von Wahlarena-Sendung ausschließen

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: WDR darf BSW von Wahlarena-Sendung ausschließen

Die Vorsitzende des BSW, Sahra Wagenknecht, spricht in ein Mikrofon, daneben das blaue Logo des WDR
Die Vorsitzende des BSW, Sahra Wagenknecht, spricht in ein Mikrofon, daneben das blaue Logo des WDR
Die Vorsitzende des BSW, Sahra Wagenknecht, scheitert vor Gericht gegen den WDR Foto: picture alliance/dpa | Thomas Banneyer / picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
 

WDR darf BSW von Wahlarena-Sendung ausschließen

Wer nächsten Monat die wichtigsten deutschen Bewerber für das EU-Parlament im ÖRR sehen will, muß wohl auf den BSW-Kandidaten verzichten. Denn das Bündnis scheitert mit seinem Versuch, sich in eine Wahlsendung zu klagen.
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BERLIN. ARD und WDR müssen den Europawahl-Spitzenkandidaten des BSW, Fabio De Masi, nicht zu ihrer Sendung „Wahlarena 2024 Europa“ einladen. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte den Eilantrag der Partei am Mittwoch ab.

Bei der Sendung, die wenige Tage vor der Wahl, am 6. Juni, ausgestrahlt werden soll, sollen Vertreter von Parteien, die bereits im EU-Parlament vertreten sind, von mehreren Moderatoren und den Zuschauern befragt werden. Mit Ausnahme des Bündnisses Sahra Wagenknecht sind dabei alle derzeit im Bundestag vertretenen Parteien anwesend.

In dem Eilantrag hatte das BSW darauf hingewiesen, daß es voraussichtlich als fünftstärkste Kraft ins EU-Parlament einziehen werde. FDP und Linke, die beide zur Wahlarena eingeladen wurden, stünden in aktuellen Umfragen deutlich hinter dem BSW. Zudem mache die Bekanntheit ihrer Politiker, die Anzahl ihrer Mitglieder und Unterstützer die hohe Bedeutung der Partei deutlich, behauptete das BSW. Daher könne die Teilnahme an der Fernsehsendung nicht alleine von den EU-Wahlergebnissen von 2019 abhängig gemacht werden.

BSW ist schon in wahlbezogenen Sendungen vertreten

Das Gericht verwies dagegen auf das Grundrecht der Rundfunkfreiheit, das der WDR habe. Es umfasse auch das Recht, die Teilnehmer für eine Fernsehsendung selbst zu bestimmen. Der WDR berücksichtige das BSW in verschiedenen anderen Sendungen mit Bezug zu Wahlen. Daß sich die Wahlarena-Sendung auf bereits im EU-Parlament vertretene Parteien begrenze, sei zulässig, da die Sendung auch dem Rückblick auf deren bisherige EU-Aktivitäten dienen solle.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Beschluß kann am Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerde eingelegt werden. (lb)

Die Vorsitzende des BSW, Sahra Wagenknecht, scheitert vor Gericht gegen den WDR Foto: picture alliance/dpa | Thomas Banneyer / picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt
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