KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde eines Restaurantbetreibers gegen die sogenannte Bundesnotbremse abgelehnt. „Der Schutz von Gesundheit und Leben ist ein legitimer Zweck, dessen Verfolgung selbst schwere Eingriffe in die Berufsfreiheit zu rechtfertigen vermag“, urteilte das Karlsruher Gericht am Dienstag.
Die Richter verwiesen in ihrer Entscheidung darauf, daß Gaststätten der Außer-Haus-Verkauf gestattet gewesen sei. Zwar sei der Wirtschaftszweig „stark belastet“ gewesen, doch hätten „staatlichen Hilfsprogramme für einen hinreichenden Ausgleich“ gesorgt. Zudem habe im April 2021 „eine besondere Dringlichkeit“ bestanden, weswegen es „verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden“ sei, daß der Bundestag die Schließung von Lokalitäten durchgesetzt hatte.
Regierungsfreundliche Linie kritisiert
Bereits im November 2021 hatte das höchste deutsche Gericht Klagen gegen die Corona-Notbremse abgelehnt und dies mit einer „äußersten Gefahrenlage“ gerechtfertigt. Diese habe die massiven Grundrechtseinschränkungen gerechtfertigt.
Kritiker werfen dem Bundesverfassungsgericht in der Corona-Rechtsprechung eine regierungsfreundliche Linie vor. So schmetterten die Richter auch zahlreiche Klagen gegen die Impfpflicht im Gesundheitswesen ab, ohne eine Verhandlung anzusetzen und Argumente zu hören. Der Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau, der selbst einige Mandanten in dieser Frage vertritt, kritisierte dies in der JUNGEN FREIHEIT scharf. (ho)