KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat elf Beschwerden der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wegen angeblich unzureichender Klimaschutzgesetze auf Landesebene zurückgewiesen. Die Auffassung der DUH, die bestehenden rechtlichen Regelungen würden zu einer Einschränkung der Grundrechte in der Zukunft zu führen, bestätigten die Karlsruher Richter nicht.
Die Kläger aus zehn Bundesländern hatten den bestehenden Bestimmungen attestiert, nicht genug Schutz vor den Folgen des Klimawandels zu bieten. Der Welt drohten hohe Belastungen, weil die globalen Treibhausgase nicht genug reduziert würden.
Laut den Richtern kann sich das BVerfG gegen Gesetze wenden, die in der Zukunft zu einer Einschränkung der Grundrechte führen könnten. Eine solche „eingriffsähnliche Vorwirkung“ sei bei den beanstandeten Regelungen aber nicht gegeben.
DUH: Bundesregierung muß Klimagesetz nachschärfen
Auf Bundesebene existiere überdies bereits ein Klimaschutzgesetz, das die Schutzpflicht abdecke. Das Grundgesetz verpflichte zwar auch die Länder zu Maßnahmen, es schreibe aber nicht vor, wie viele Emissionen jedes Bundesland reduzieren müsse.
„Die Verfassungsrichter haben heute eindeutig klargemacht, daß der Bund die alleinige Verantwortung trägt, daß Deutschland das Pariser Klimaschutzabkommen verpflichtend einhält und die Rechte künftiger Generationen schützt“, teilte die DUH nach dem Urteil mit. Die Bundesregierung müsse die bestehende Bestimmung deshalb sofort verschärfen. (zit)