MANNHEIM. Der Rat für deutsche Rechtsschreibung hat sich vorerst gegen die Aufnahme von Gender-Stern, Unterstrich, Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen ausgesprochen.
Der Rechtschreibrat, der am Freitag in Mannheim und online tagte, hält sich weiter an seine 2018 beschlossenen Kriterien zur geschlechtersensiblen Sprache. So müssen Texte sachlich korrekt, verständlich, lesbar und auch vorlesbar sein. Genauso müssen sie Rechtssicherheit und Eindeutigkeit gewährleisten, sowie übertragbar sein in deutsche Minderheitensprachen außerhalb Deutschlands. Des weiteren sollen geschlechtergerechte Formulierungen dem Leser oder Hörer nicht von der Kerninformation ablenken und auch nicht das Erlernen der Sprache erschweren.
Kritiker bemängeln Entscheidungsschwäche
Letztlich sei die Entscheidung darüber aber nicht allein eine die „mit orthografischen Regeln und Änderungen der Rechtschreibung gelöst“ werden könne, heißt es in dem Zwischenbericht.
Der Chefredakteur der Deutschen Sprachwelt, Thomas Paulwitz kritisierte die Entscheidung: „Letztlich versucht der Rechtschreibrat sich so aus der Verantwortung zu ziehen, um den Gender-Befürwortern nicht in die Quere zu kommen.“ Es gebe in den Aussagen kein Argument für eine „gendersensible“ Schreibung, aber auch keine konkrete Aussprache dagegen.
Der Rechtschreibrat muß erst 2022 seinen fertigen Bericht der Kultusministerkonferenz vorlegen. So lange will der Rat die Entwicklung noch beobachten. (mp)