KARLSRUHE. Ein zum Islam konvertierter ehemaliger Bundeswehrsoldat, der Frauen nicht die Hand geben will, hat Verfassungsbeschwerde gegen seine Entlassung aus der Truppe eingelegt. Im Oktober hatte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz die Klage gegen seine Kündigung noch abgewiesen.
Bei der Kündigung habe eine Vorverurteilung von Moslems keine Rolle gespielt, begründeten die Richter das Urteil, gegen das keine Berufung eingelegt werden konnte. Der 2015 zum Islam konvertierte Mann war dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) aufgefallen. Seine mit dem Übertritt zum Islam verbundenen Verhaltensänderungen hätten auf einen Radikalisierungsprozeß hingedeutet.
So habe er bei einer Befragung gesagt, es sei seine Sache, Frauen nicht die Hand zu geben. Im Mai 2018 wurde der Mann entlassen. Wie der Tagesspiegel berichtet, wendet sich der Ex-Soldat nun an das Bundesverfassungsgericht. Er macht eine Verletzung seiner Religionsfreiheit geltend. (tb)