Es ist gerade mal ein halbes Jahr her, da forderten mehrere CDU-Politiker, sogenannten Flüchtlingsräten in Deutschland die finanzielle Unterstützung zu streichen. Der Vorwurf: Die Vereine behinderten Abschiebungen und unterstützten ausreisepflichtige Asylbewerber dabei, sich ihrer Ausweisung zu entziehen.
Es sei „nicht hinnehmbar, wenn einzelne sogenannte Flüchtlingsinitiativen den Rechtsstaat mißachten und zur Verhinderung von Abschiebungen beitragen“, kritisierte damals der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU). Auch der Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, Hans-Eckhard Sommer, warf den „selbsternannten Flüchtlingsräten“ vor, gezielt Abschiebungen zu be- und verhindern.
In der Tat organisieren die Flüchtlingsräte immer wieder Demonstrationen und Proteste gegen Abschiebungen. Sie veröffentlichen bevorstehende Abschiebetermine und rufen dazu auf, abgelehnte Asylbewerber, denen die Rückführung in ihr Heimatland oder in einen sicheren Drittsaat droht, vor den Behörden zu verstecken. Zudem beraten sie Ausreisepflichtige, wie diese sich juristisch gegen die drohenden Maßnahmen wehren können. Damit streuen die Flüchtlingsräte zusätzlichen Sand in die ohnehin nur schwerfällig laufende deutsche Abschiebemaschinerie.
Fördergelder in Millionenhöhe
Doch als wäre das nicht allein Skandal genug, können die Flüchtlingsräte bei ihrem Tun auch noch auf erhebliche öffentliche Fördergelder zurückgreifen. Dies geht aus einer nun veröffentlichen Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag vor.
Demnach erhielt beispielsweise der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein 2018 aus den Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales rund 433.000 Euro. Auch das Familienministerium unterstützte Flüchtlingsräte zwischen 2015 und 2018 in mehreren Bundesländern, so in Bremen (8.200 Euro), Hessen (1.000 Euro), Mecklenburg-Vorpommern (4.800 Euro), Nordrhein-Westfalen (3.300 Euro) und Sachsen (7.000 Euro).
Das große Geld floß jedoch vom Arbeits- und Sozialministerium über den Europäischen Sozialfonds (EFS) an Integrationsprojekte, bei denen verschiedene Flüchtlingsräte Partner waren. Das Integrationsprojekt „Tür an Tür“, bei dem der Bayerische Flüchtlingsrat mit im Boot sitzt, erhielt so zwischen 2016 und 2019 rund 337.000 Euro.
Verschiedene Geldtöpfe
Ein Projekt des Sächsischen Flüchtlingsrat wurde vom Arbeitsministerium über den EFS zwischen 2015 und 2019 mit knapp 610.000 Euro gefördert. Und auch in Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen konnten sich Integrationsprojekte, die mit dortigen Flüchtlingsräten zusammenarbeiteten, über Fördersummen in deutlich sechsstelliger Höhe freuen.
Als weitere Geldquelle bot sich zudem der „EU-Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds“ (AMIF) des Bundesinnenministeriums an. Von hier flossen zwischen 2015 und 2018 an zwölf Projekte von Flüchtlingsräten oder deren Kooperationspartner 6,6 Millionen Euro. Die höchste Einzelsumme erhielt dabei 2017 mit mehr als 1,6 Millionen Euro der Flüchtlingsrat Niedersachsen für ein nicht näher bezeichnetes Projekt.