BRÜSSEL. Die EU-Kommission hat die Einleitung eines Defizitverfahrens gegen Italien empfohlen. Grund ist die hohe Staatsverschuldung. Sie liegt in dem Land derzeit bei über 130 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Erlaubt sind nach EU-Regeln 60 Prozent. Ein weiteres Kriterium, eine Neuverschuldung von maximal drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts, hält Italien derzeit ein.
Die Kommissare bemängelten bei ihrem wöchentlichen Treffen, daß Italien keine ausreichenden Gegenmaßnahmen unternommen hätte, um den bestehenden Schuldenberg abzutragen, berichtet die Nachrichtenagentur dpa. Sollte das Land nicht einlenken, drohen ihm Strafzahlungen. Diese wurde aber bisher noch gegen keinen Mitgliedsstaat verhängt.
Einst auch Verfahren gegen Deutschland
Zunächst muß sich aber der Rat der EU-Finanzminister mit der Frage beschäftigen. Nach dessen Bericht könnte die Einleitung eines Verfahrens stehen. Italiens Premierminister Giuseppe Conte, der angesichts des Streits in der Koalition aus Fünf-Sterne-Bewegung und Lega kürzlich seinen Rücktritt ins Spiel gebracht hatte, kündigte ein entschlossenes Vorgehen gegen ein Verfahren an. „Ich bin immer entschieden optimistisch und ich werde bis zum Schluß die größtmöglichen Anstrengungen unternehmen, um ein Verfahren abzuwenden, das dem Land sicherlich nicht gut tun wird.“
Neben Italien läuft derzeit nur noch gegen Spanien ein entsprechendes Verfahren. 2011 waren noch 24 der 28 Mitgliedsstaaten davon betroffen. Zwischen 2003 und 2007 lief ein solches Defizitverfahren auch gegen Deutschland, nachdem die rot-grüne Koalition unter Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) zwischen 2001 und 2005 die Neuverschuldung jeweils über 3 Prozent ansteigen ließ. (tb)