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„Ankerkinder“: Trump will Staatsbürgerschaftsrecht ändern

„Ankerkinder“: Trump will Staatsbürgerschaftsrecht ändern

„Ankerkinder“: Trump will Staatsbürgerschaftsrecht ändern

Anchor baby
Anchor baby
Latino-Frau mit ihrem Baby in Kalifornien (Symbolbild) Foto: picture alliance / ZUMA Press
„Ankerkinder“
 

Trump will Staatsbürgerschaftsrecht ändern

US-Präsident Donald Trump hat angekündigt, in den USA geborene Kinder sollen künftig nicht mehr automatisch die US-Staatsbürgerschaft erhalten. Mit einem administrativen Erlaß wolle er ausschließen, daß die Babys von Ausländern qua Geburt amerikanische Bürger werden.
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Weißmann, Reich, Republik, Nachkriegsrechte

WASHINGTON. US-Präsident Donald Trump hat angekündigt, in den USA geborene Kinder sollen künftig nicht mehr automatisch die US-Staatsbürgerschaft erhalten. Mit einem administrativen Erlaß wolle er ausschließen, daß die Babys von Ausländern qua Geburt amerikanische Bürger werden, sagte er dem Nachrichtenportal Axios.

Die bisherige Politik, wonach auch die Kinder von Touristen und illegalen Einwanderern Amerikaner werden, sofern sie in einem der 50 Bundesstaaten oder Washington D.C. zur Welt kommen, geht auf den 14. Verfassungszusatz zurück. Dieser vom Kongreß 1868 beschlossene Artikel war dazu gedacht, Sklaven im gesamten Bundesgebiet das Bürgerrecht zu geben.

Widerspruch aus dem eigenen Lager

Die Gesetzgebung war eine Reaktion auf die Nachwehen des amerikanischen Bürgerkriegs, in dessen späterer Phase es auch um die Befreiung der Sklaven ging. In dem „Amendment“ heißt es: „Alle Personen, die in den Vereinigten Staaten geboren oder eingebürgert sind und ihrer Gesetzeshoheit unterstehen, sind Bürger der Vereinigten Staaten und des Einzelstaates, in dem sie ihren Wohnsitz haben.“ Das betrifft beispielsweise nicht die Kinder von Diplomaten, da diese nicht der Gesetzeshoheit der USA unterstehen.

Trump wies in dem Interview Bedenken zurück, wonach er damit seine Kompetenzen überschreite. „Man kann das auf jeden Fall mit einem Gesetz machen, das der Kongreß beschließt“, sagte er Axios. „Aber jetzt wird mir gesagt, ich könne das auch mit einem administrativen Erlaß machen.“

Dafür erntete Trump mittlerweile bereits Widerspruch aus dem eigenen Lager. Der Kongreßabgeordnete aus Michigan, Justin Amash, twitterte in Reaktion auf die Ankündigung: „Ein Präsident kann nicht die Verfassung per Administrativerlaß ergänzen.“ Um die Verfassung zu ändern, braucht es eine Zweidrittelmehrheit in Senat und Repräsentantenhaus.

„Constitutional Convention“

Zusätzlich gibt es die in der Verfassung verankerte aber bisher nie zum Tragen gekommene Möglichkeit einer „Constitutional Convention“, die auf Antrag von mindestens 34 Bundesstaaten einberufen werden kann. Diese kann ebenfalls Verfassungsänderungen vorschlagen, denen dann wiederum drei Viertel der Parlamente der Bundesstaaten zustimmen müssen. (tb)

Latino-Frau mit ihrem Baby in Kalifornien (Symbolbild) Foto: picture alliance / ZUMA Press
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