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Hessen: Ex-NPD-Funktionär darf keine Waffen besitzen

Hessen: Ex-NPD-Funktionär darf keine Waffen besitzen

Hessen: Ex-NPD-Funktionär darf keine Waffen besitzen

Waffenbesitzkarte
Waffenbesitzkarte
Waffenbesitzkarte (Symbolbild): Foto: picture alliance / blickwinkel
Hessen
 

Ex-NPD-Funktionär darf keine Waffen besitzen

Eine Behörde darf einem früheren NPD-Funktionär die Erlaubnis zum Besitz von Waffen entziehen. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel am Donnerstag entschieden und die Klage eines Sportschützen abgewiesen. Zum Zeitpunkt der Klage war der Mann bereits aus der Partei ausgetreten.
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KASSEL. Eine Behörde darf einem früheren NPD-Funktionär die Erlaubnis zum Besitz von Waffen entziehen. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel am Donnerstag entschieden und die Klage eines Sportschützen abgewiesen. Der Landkreis Marburg-Biedenkopf hatte dem Mann zwischen 1977 und 2009 den Besitz von insgesamt 13 Waffen erlaubt.

Zudem erwarb der Kläger 2003 einen sogenannten Kleinen Waffenschein für Schreckschuß-, Reizstoff- und Signalwaffen. Zehn Jahre später widerrief die Behörde dies jedoch. Der Sportschütze klagte dagegen und bekam vor dem Verwaltungsgericht Gießen zunächst recht. Der Verwaltungsgerichtshof hob dieses Urteil nun jedoch auf und wies die Klage ab.

Schütze war zum Zeitpunkt der Klage bereits aus Partei ausgetreten 

Zum Zeitpunkt der Klage war der Mann bereits aus der Partei ausgetreten. Das ändere jedoch nichts daran, daß ihm „die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit“ fehle, teilte das Gericht mit. Dazu zählten Personen, „die einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgten oder unterstützten oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt hätten, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet seien“.

Der Parteiaustritt ändere an der Entscheidung nichts. Eine Revision gegen dieses Urteil wurde nicht zugelassen. Dagegen kann der ehemalige Kreisverbandsvorsitzende der NPD jedoch Beschwerde einlegen. Ob das Urteil auch andere NPD-Funktionäre betreffe, hänge von den örtlichen Behörden ab. (ls)

Waffenbesitzkarte (Symbolbild): Foto: picture alliance / blickwinkel
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