KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat Bedenken gegen die Ankäufe von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB). Hintergrund sind mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Geldpolitik der EZB. Kritiker halten diese nicht mit dem Grundgesetz für vereinbar, da sie der Meinung sind, die EZB überschreite ihre Kompetenzen. Die Anleihenkäufe seien nicht vom Mandat der EZB gedeckt.
Die Richter in Karlsruhe setzten die Verfahren nun aus und riefen den Europäischen Gerichtshof an. Dieser soll nun entscheiden, ob die Anleihenkäufe durch die EZB rechtmäßig sind. Erst danach will das Bundesverfassungsgericht die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz prüfen.
Möglicher Verstoß gegen Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung
„Nach Auffassung des Senats sprechen gewichtige Gründe dafür, daß die dem Anleihenkaufprogramm zugrundeliegenden Beschlüsse gegen das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung verstoßen sowie über das Mandat der Europäischen Zentralbank für die Währungspolitik hinausgehen und damit in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten übergreifen“, teilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag mit.
Die EZB kauft seit März 2016 für große Summen Staatsanleihen auf, um die Zinsen niedrig zu halten und die Kreditvergabe anzukurbeln. Momentan verwendet die Notenbank monatlich 60 Milliarden Euro hierfür. (krk)