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Verwaltungsgericht: Bin Ladens Ex-Leibwächter darf nicht abgeschoben werden

Verwaltungsgericht: Bin Ladens Ex-Leibwächter darf nicht abgeschoben werden

Verwaltungsgericht: Bin Ladens Ex-Leibwächter darf nicht abgeschoben werden

Osama bin Laden
Osama bin Laden
Osama bin Laden: Wurde 2011 getötet Foto: picture alliance/AP Images
Verwaltungsgericht
 

Bin Ladens Ex-Leibwächter darf nicht abgeschoben werden

Der ehemalige Leibwächter Osama bin Ladens Sami A. darf nicht aus Deutschland abgeschoben werden. In seinem Heimatland Tunesien drohten dem Mann laut dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen nach wie vor unmenschliche Behandlungen bis hin zu Folter.
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GELSENKIRCHEN. Der ehemalige Leibwächter Osama bin Ladens Sami A. darf nicht aus Deutschland abgeschoben werden. In seinem Heimatland Tunesien drohten dem Mann laut dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen nach wie vor unmenschliche Behandlungen bis hin zu Folter, berichtete die Nachrichtenagentur dpa. Das Gericht stützte seine Entscheidung auf Angaben des Auswärtigen Amtes und einer Nichtregierungsorganisation.

Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht Münster im Mai entschieden, der in Bochum lebende Sami A. stelle „eine akute erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ dar. Der Beschuldigte sei in Afghanistan militärisch ausgebildet worden. Er selbst hatte dies bestritten und gab an, eine religiöse Ausbildung in Karatschi erhalten zu haben.

Im Interesse von tunesischen Sicherheitsbehörden 

„Die tunesischen Sicherheitsbehörden werden sich für ihn interessieren“, betonte der Kammervorsitzende Christian Reitemeier vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. „Er ist eine so exponierte Persönlichkeit, daß er in jedem Fall zum Verhör gebeten und wohl auch festgesetzt werden würde.“

Der ehemalige Al-Qaida-Chef bin Laden war 2011 im pakistanischen Abbottabad von einer amerikanischen Spezialeinheit getötet worden. (ls)

Osama bin Laden: Wurde 2011 getötet Foto: picture alliance/AP Images
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