LYON. Im Prozeß gegen die Chefin des Front National (FN), Marine Le Pen, wegen angeblicher „Anstachelung zum Rassenhaß, Gewalt und Diskriminierung“ hat die Staatsanwaltschaft einen Freispruch gefordert. Le Pen hatte auf öffentlichen Plätzen betende Moslems mit der nationalsozialistischen Besatzung während des Zweiten Weltkrieges verglichen. Laut der Anklage sei dies jedoch vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.
Die Äußerungen stammen bereits aus dem Jahr 2010, werden allerdings erst jetzt verhandelt. Im Falle einer Verurteilung droht der Politikerin eine Geldstrafe von bis zu 45.000 Euro oder eine einjährige Haftstrafe. Le Pen selbst verteidigte ihre Worte. „Ich habe gegen kein Gesetz verstoßen.“ Daß es überhaupt zum Prozeß gekommen sei, führte sie auf eine „regelrechte Verfolgung“ durch Justizministerin Christiane Taubira zurück.
Umfragen sehen die Politikerin mit Blick auf die Präsidentschaftswahlen 2017 derzeit vor dem sozialistischen Amtsinhaber Francois Hollande und seinem konservativen Vorgänger Nicolas Sarkozy. (ho)