BERLIN. Die Bundesregierung denkt über Leistungskürzungen für Asylbewerber nach. Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Personen, die über einen anderen EU-Staat eingereist sind, künftig keine Gelder mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Sie hätten demnach nur Anspruch auf Fahrkarten, Reiseproviant sowie Unterbringung.
Zudem sollen Asylsuchende, die etwa wegen fehlender Pässe nicht abgeschoben werden können, ihren Anspruch auf Sozialleistungen verlieren und dürften keiner Arbeit nachgehen. Dies gelte auch für Staatsangehörige von als sicher eingestuften Drittstaaten, wie etwa Bosnien, Serbien oder Mazedonien. Ihnen soll demnach auch die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen verboten werden. Als weitere sichere Drittstaaten sind Albanien, das Kosovo sowie Montenegro im Gespräch.
Kritik von Grünen und Linkspartei
Die Höchstdauer für den Aufenthalt in Erstaufnahmeeinrichtungen soll von drei auf sechs Monate erhöht werden. In diesen Unterkünften sollen dann statt Bargeld vor allem Sachleistungen ausgegeben werden. Sollte das Gesetz beschlossen werden, würden Abschiebungen nicht mehr wie bisher angekündigt.
Zugleich sieht der Entwurf auch vor, das Leiharbeitsverbot für anerkannte Asylbewerber und Geduldete nach drei Monaten aufzuheben. Kritik an den Plänen kam von der Linkspartei. „Das Asylrecht darf nicht zum Abschieberecht werden“, empörte sich die Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke. Der Bundesregierung gehe es um „Ausgrenzung statt Integration“. Grünen-Chefin Simone Peter warnte, der Entwurf verschärfe die Situation von Asylsuchenden „in unerträglicher Weise“. (ho)