KASSEL. Eine in Deutschland lebende Türkin ist mit ihrer Forderung gescheitert, sich die Kosten für Kabelanschluß und türkisches Fernsehen vom Steuerzahler finanzieren zu lassen. Ein entsprechendes Urteil fällte das Bundessozialgericht in Kassel am Dienstag. „Der Umstand, daß man die deutsche Sprache nicht beherrscht“, sei „keine Behinderung“, die zu zusätzlicher Sozialhilfe berechtige.
Die 1937 geborene Frau hatte argumentiert, wegen ihrer fehlenden Deutschkenntnisse könne sie nur durch türkisches Fernsehen ihre Grundversorgung mit Informationen sicherstellen, berichtet die Nachrichtenagentur dpa. Eine Erhöhung des Sozialhilfesatzes sei dennoch nicht gerechtfertigt, urteilten die Richter nun.
Zuvor hatte bereits die Stadt Gelsenkirchen die Forderung der Frau abgelehnt und darauf verwiesen, daß im Regelsatz der Sozialhilfe 130 Euro für gesellschaftliche und soziale Aktivitäten enthalten seien, aus denen die Klägerin die Kosten für den Anschluß begleichen könne. (ho)