PARIS. Das französische Parlament hat die Rechte von Protestwählern gestärkt. Nach einem Beschluß von Senat und Nationalversammlung vom Mittwoch wird das französische Wahlrecht in Zukunft zwischen ungültigen und sogenannten „weißen Stimmen“ unterscheiden. Vom „weißen Votum“ spricht man, wenn Wähler einen leeren Stimmzettel in die Urne werfen. Bisher wurden solche Stimmen zu den ungültigen gezählt und fanden im prozentualen Wahlergebnis keine Berücksichtigung.
Bei der Präsidentschaftswahl 2012 gaben nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung mehr als zwei Millionen Wähler „weiße“ Stimmzettel ab. Dies entsprach damals fast sechs Prozent der Wahlberechtigten. Laut Wahlforschern hätte der Sieger François Hollande zudem die erforderliche Mehrheit von 50 Prozent verfehlt, wären die leeren Stimmzettel mit berücksichtigt worden. Statt 51,6 Prozent wäre Hollande nur auf 48, 6 Prozent der Stimmen gekommen.
Gesetz gegen Front National
Die Kandidatin des Front National, Marine Le Pen, die damals im ersten Wahlgang gescheitert war, hatte ihre Wähler aufgefordert, aus Protest im zweiten Wahlgang einen weißen Stimmzettel in die Urne zu werfen. Das neue Wahlrecht soll bereits zur Europawahl angewendet werden. Sozialisten und Grüne äußerten die Hoffnung, die neue Regelung könne dem Front National Stimmen kosten. „Es ist besser, wenn die Leute Weiß statt Marineblau wählen“, sagte die grüne Senatorin Hélène Lipietz. (tb)