HANNOVER. Die Migrationsbeauftragte der niedersächsischen Landesregierung, Doris Schröder-Köpf (SPD), hat von Diskothekenbetreibern mehr Sensibilität im Umgang mit Ausländern gefordert. „In einem weltoffenen Land wie Niedersachsen mit seiner Vielfalt der Kulturen darf kein Mensch wegen seiner Herkunft von Veranstaltungen ausgeschlossen werden“, sagte Schröder-Köpf.
Zugleich rief sie das Personal von Diskotheken auf, offener im Umgang mit Menschen verschiedener Kulturen zu sein. „Hier muß das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz konsequent angewandt werden“, betonte die SPD-Politikerin. Wenn Menschen mit nichtdeutschen Wurzeln an Türstehern scheiterten, müsse das entsprechend geahndet werden.
1.000 Euro für verwehrten Einlaß
Hintergrund ist eine Entscheidung des Amtsgerichts Hannover. Dieses verurteilte die Betreibergesellschaft einer hannoverschen Diskothek zu einer Strafzahlung von 1.000 Euro, weil einem Kurden kein Eintritt gewährt worden war. „Während dem Kläger der Zutritt zur Diskothek verwehrt wurde, konnten zeitgleich Gäste ohne erkennbaren Migrationshintergrund die Diskothek betreten“, begründete das Gericht sein Urteil.
Sollte dem Kurden noch einmal der Zutritt verweigert werden, droht dem Inhaber ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Viele Club-Besitzer weisen allerdings daraufhin, daß vor allem ausländischstämmige Jugendliche immer wieder für Ärger sorgen. (ho)