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Europäischer Gerichtshof: EU-Ausländer können schneller Kindergeld bekommen

Europäischer Gerichtshof: EU-Ausländer können schneller Kindergeld bekommen

Europäischer Gerichtshof: EU-Ausländer können schneller Kindergeld bekommen

EU-Ausländer sollen schneller Kindergeld in Deutschland bekommen (Symbolbild) Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress | Dwi Anoraganingrum/Geisler-Fotop
EU-Ausländer sollen schneller Kindergeld in Deutschland bekommen (Symbolbild) Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress | Dwi Anoraganingrum/Geisler-Fotop
EU-Ausländer sollen schneller Kindergeld in Deutschland bekommen (Symbolbild) Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress | Dwi Anoraganingrum/Geisler-Fotop
Europäischer Gerichtshof
 

EU-Ausländer können schneller Kindergeld bekommen

Wenn arbeitslose EU-Ausländer in Deutschland leben, können sie ab dem ersten Tag Kindergeld bekommen. Im entsprechenden Urteil stellt der Europäische Gerichtshof sie mit Einheimischen gleich. Hintergrund ist die Klage einer bulgarischen Familie.
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LUXEMBURG. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, daß arbeitslose EU-Bürger in Deutschland ab dem ersten Aufenthaltstag Anspruch auf Kindergeld haben. Dazu reicht laut Urteilsbegründung aus, daß die Eltern „im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein“ sind, die Sozialleistungen „nicht unangemessen in Anspruch nehmen“ und sich in Deutschland niederlassen wollen. Damit genießen die EU-Ausländer „grundsätzlich Gleichbehandlung mit den inländischen Staatsangehörigen“.

Nach geltender Regelung können EU-Bürger bis zu drei Monate in einem Mitgliedsstaat leben und Arbeit suchen. Dabei reicht ein Paß als Aufenthaltsberechtigung. Nach deutschem Recht haben sie in der Zeit jedoch keinen Anspruch auf Hartz-IV. Kindergeld steht ihnen eigentlich erst zu, wenn die Eltern in Lohn stehen. Deswegen war einer bulgarischen Familie das Kindergeld verweigert worden, berichtete die ARD.

Über 450 Millionen Euro Kindergeld fließen ins Ausland

Der Europäische Gerichtshof sah darin eine Ungleichbehandlung der EU-Ausländer in Deutschland. Denn das Kindergeld stelle keine Sozialhilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts dar, sondern diene dem „Ausgleich von Familienlasten“.

Im vergangenen Jahr erreichten die Kindergeldzahlungen ins Ausland ein neues Rekordhoch. 2021 wurden demnach 459 Millionen Euro an Kindergeldberechtigte auf ausländische Konten ausgezahlt, wie aus einer Auflistung der Bundesagentur für Arbeit hervorging. Im Jahr zuvor hatten deutsche Behörden fast 430 Millionen Euro Kindergeld ins Ausland überwiesen. 2015 (frühere Daten liegen nicht vor) lag die Summe noch bei 261 Millionen Euro. (ag)

EU-Ausländer sollen schneller Kindergeld in Deutschland bekommen (Symbolbild) Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress | Dwi Anoraganingrum/Geisler-Fotop
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