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Grabschattacken: Sexuelle Belästigung: Flüchtlingsblogger Aras B. zu Sozialstunden verurteilt

Grabschattacken: Sexuelle Belästigung: Flüchtlingsblogger Aras B. zu Sozialstunden verurteilt

Grabschattacken: Sexuelle Belästigung: Flüchtlingsblogger Aras B. zu Sozialstunden verurteilt

Aras b
Aras b
Amtsgericht in Lemgo / Mußmaßlicher Tatort: Berufskolleg Lüttfeld Fotos: JF/mec, privat; Montage: JF
Grabschattacken
 

Sexuelle Belästigung: Flüchtlingsblogger Aras B. zu Sozialstunden verurteilt

Der Flüchtlingsblogger Aras B. ist wegen sexueller Belästigung in fünf Fällen zu 80 Sozialstunden verurteilt worden. Das Amtsgericht Lemgo sah es als erwiesen an, daß der 20 Jahre alte Syrer mehrere Mitschülerinnen an Po und Brust gegrabscht hat.
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LEMGO. Der Flüchtlingsblogger Aras B. ist wegen sexueller Belästigung in fünf Fällen zu 80 Sozialstunden verurteilt worden. Das Amtsgericht Lemgo sah es als erwiesen an, daß der 20 Jahre alte Syrer mehrere Mitschülerinnen an Po und Brust gegrabscht hat. B. bestreitet die Taten.

In der ersten Verhandlung Ende November hatte Aras B. den Zeugen vorgeworfen, ihre Aussage abgesprochen zu haben und die Unwahrheit zu sagen. Auf die Frage des Richters, welches Motiv die mutmaßlichen Opfer dafür hätten, erläuterte B., es habe in seiner Ausbildungsklasse Streit gegeben, da er mit Mitschülern, die nicht an ihrer Zukunft arbeiteten, nichts zu tun haben wollte. Er habe immer seine Hausaufgaben gemacht, die die anderen dann hätten abschreiben wollen. Als er sich irgendwann geweigert habe, sei er gemobbt worden.

Stöhnen am Telefon

Diese Einlassung sah Richter Uwe Kaboth aufgrund der glaubhaften Aussagen der Zeuginnen als widerlegt an. „Die Zeuginnen hatten (flüchtige) Berührungen am Gesäß bzw. Busen bestätigt. Eine Zeugin schilderte, daß der Angeklagte sogar kräftig zugegriffen habe, so daß sie gewisse Schmerzen verspürt habe“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.

In der Verhandlung am heutigen Dienstag wurden zudem Sprachnachrichten des angeklagten Syrers vorgespielt, die an eine vernommene Zeugin adressiert waren und in denen der Angeklagte den Vornamen der Zeugin gestöhnt und Lieder mit anzüglichem Inhalt gesungen hatte. „Unter Würdigung sämtlicher Umstände hielt das Gericht eine mögliche Verschwörung gegen den Angeklagten für abwegig“, begründete die Direktorin des Amtsgerichts, Petra Borgschulte, das Urteil. (krk/mec).

Amtsgericht in Lemgo / Mußmaßlicher Tatort: Berufskolleg Lüttfeld Fotos: JF/mec, privat; Montage: JF
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