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Verstoß gegen Grundrechte: Rechtswissenschaftler warnt vor Einschränkung der Versammlungsfreiheit

Verstoß gegen Grundrechte: Rechtswissenschaftler warnt vor Einschränkung der Versammlungsfreiheit

Verstoß gegen Grundrechte: Rechtswissenschaftler warnt vor Einschränkung der Versammlungsfreiheit

Sitzblockade
Sitzblockade
Sitzblockade gegen eine NPD-Demonstration in Mecklenburg-Vorpommern: Nicht immer greift die Polizei durch Foto: picture alliance/dpa
Verstoß gegen Grundrechte
 

Rechtswissenschaftler warnt vor Einschränkung der Versammlungsfreiheit

Der Hamburger Rechtswissenschaftler Jürgen Schwabe hat das Blockieren von rechtsextremen Demonstrationen scharf kritisiert. Vor allem, daß die Polizei auf politischen Druck nicht gegen die Störer vorgehe, sei skandalös und komme einem Offenbarungseid gleich.
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FRANKFURT AM MAIN. Wer eine erlaubte Versammlung blockiert oder dazu aufruft, sie zu vereiteln, macht sich strafbar. Auf diese Gesetzeslage hat der Hamburger Rechtswissenschaftler Jürgen Schwabe in einem Gastbeitrag für die FAZ am Donnerstag hingewiesen. Der emeritierte Professor für Öffentliches Recht schildert darin als Beispiel eine Demonstration von etwa hundert Rechtsextremen in Berlin Ende April dieses Jahres, die von über 5.000 Teilnehmern eines linken bis linksextremen Bündnisses „Berlin nazifrei!“ verhindert worden war.

Schwabe kritisiert, daß die Polizei auf Druck der politisch Verantwortlichen nicht oder nur unzureichend gegen die Störer vorgegangen war und diese noch nicht einmal auf die Strafbarkeit ihres Tuns hingewiesen habe. Statt dessen sei ihnen dafür von Politik und Medien auch noch gedankt worden, was „skandalös“ sei und einem „Offenbarungseid“ gleichkomme.

Gewaltmonopol des Staats wird untergraben

Der Jurist stellt klar, daß diese Entwicklung einen Verstoß gegen die Grundrechte sei und das Gewaltmonopol des Staates untergrabe: „In keinem Rechtsstaat darf eine Gruppe Privater einer von ihr verfemten – politischen, religiösen oder weltanschaulichen – Vereinigung das ihr vom Grundgesetz verbürgte Versammlungsrecht entziehen. Auch Narren dürfen sich versammeln und durch die Straßen ziehen, solange sie keine Straftaten begehen. Sie dürfen und sollen argumentativ bekämpft werden, und man kann sie lächerlich machen; sie aus der Stadt zu jagen, mißachtet jedoch das Gewaltmonopol des Staates.“

Die Tolerierung solcher Blockaden setze die Polizei dem Verdacht der Strafvereitelung aus, so Schwabe. Ginge sie statt dessen öfter gegen derartige Störer vor, ließen sich teure und personalintensive Einsätze eher verhindern, da potentiellen Teilnehmern die Rechtswidrigkeit ihres Tuns vor Augen geführt werde.

Den Umgang mit linker Gewalt in der politischen Auseinandersetzung hatte der Hamburger Jurist bereits 2011 in einem Beitrag die JUNGE FREIHEIT kritisiert. (vo)

Sitzblockade gegen eine NPD-Demonstration in Mecklenburg-Vorpommern: Nicht immer greift die Polizei durch Foto: picture alliance/dpa
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