BERLIN. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat sich für eine Strafrechtsreform bei Tötungsdelikten ausgesprochen und eine Streichung des Begriffs „Mord“ gefordert. Die bisherige Unterscheidung von Mord und Totschlag stamme noch aus der Zeit des Nationalsozialismus und führe zu ungerechten und bisweilen zufälligen Ergebnissen, heißt es zur Begründung in einer Pressemitteilung.
Demnach würden erst bestimmte Merkmale wie „Heimtücke“, „Grausamkeit“ oder „Habgier“ eine Tötung zu einem Mord machen. „Normalerweise wird ein Handeln unter Strafe gestellt, das im Strafgesetzbuch möglichst genau beschrieben ist, und nicht der ‘Typ’ des Täters“, erläuterte der DAV-Vorsitzende Stefan König die Kritik des Vereins. Diese Vorstellung, der Tätertyp müsse bei der Strafzumessung eine Rolle spielen, sei aber dem Strafrecht eigentlich fremd.
Schwerwiegende Ungerechtigkeiten bei Beziehungstaten
Dennoch habe die Bundesrepublik die seit 1941 geltenden Bestimmungen übernommen. Lediglich die von den Nationalsozialisten geforderte Todesstrafe bei Mord sei in eine zwingend zu verhängende lebenslange Haftstrafe umgewandelt worden. Das führe insbesondere bei Tötungsfällen im sozialen Nahbereich zu schwerwiegenden Ungerechtigkeiten.
„Heimtücke ist das Mordmerkmal der Schwachen“, stellt König fest. „Statistisch gesehen ist es das Mordmerkmal der Frauen. Eine schwache Frau, die den gewalttätigen Ehemann nachts im Schlaf oder mit Gift tötet, wird wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Schlägt hingegen der Mann im Streit seine Frau tot, wird er nur wegen Totschlag zu fünf bis 15 Jahren Haft verurteilt.“
Ein Reformvorschlag des Vereins wurde dem Bundesministerium für Justiz übergeben. Dieser sieht eine Zusammenfassung der bisher getrennten Paragraphen zu Tötungsdelikten vor. Richtern soll es so künftig ermöglicht werden, ein differenzierteres Strafmaß zu verhängen. „Es muß einen Ausweg aus der Falle der absoluten Strafandrohung geben“, forderte König gegenüber dem Focus. In der Rechtspraxis rechnet der Anwalt mit weniger lebenslangen Freiheitsstrafen. (FA)