Die „Gorch Fock“ bleibt als Schulschiff der Marine erhalten. Zu dieser Entscheidung kam Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) vergangene Woche, nachdem er den Bericht zur Untersuchung der seemännischen Ausbildung in der Marine erhalten hatte. Anlaß war der tödliche Unfall der Kadettin Sarah Seele im November vergangenen Jahres auf der „Gorch Fock“.
Unklar bleibt allerdings, warum die Kadettin überhaupt zum Dienst auf dem Dreimaster zugelassen wurde. Denn wären die entsprechenden Vorschriften der Bundeswehr eingehalten worden, hätte Sarah Seele wohl nie an Bord gehen dürfen. Sie war mit ihren 158 Zentimetern Körpergröße schlicht zu klein und damit nicht borddienstverwendungsfähig.
Die Zentralen Dienstvorschriften 46/1 und 46/7 verlangen eine Mindestgröße von 160 Zentimetern für die Borddienstverwendungsfähigkeit. Zwar verfügte Seele laut der Staatsanwaltschaft Kiel über eine militärärztliche Ausnahmegenehmigung, diese hatte aber nach Informationen der JUNGEN FREIHEIT für die „Gorch Fock“ keine Gültigkeit.
Ausnahmegenehmigung hätte überprüft werden müssen
Die Ausnahmegenehmigung war ihr 2007 für den Dienst auf der Fregatte „Mecklenburg-Vorpommern“ erteilt worden, als Bordschreiberin unter Deck. Ausnahmegenehmigungen müssen schriftlich begründet werden und enthalten eine detaillierte Arbeitsplatzbeschreibung. Ändert sich die Verwendung des Soldaten, bedarf es einer neuen Untersuchung.
Laut einer Weisung des Bundesamts für Wehrverwaltung von 2007, die der JF vorliegt, ist zudem „bei allen Personen, die eine unbefristete Ausnahmegenehmigung erhalten haben, dann eine Überprüfungsuntersuchung durchzuführen, wenn eine Auslandsverwendung im Soldatenstatus geplant ist“. Dies wäre bei Sarah Seele spätestens 2009 der Fall gewesen, als sie auf der Fregatte „Karlsruhe“ am Nato-Einsatz vor Somalia teilnahm.
Zwar war sie auch dort unter Deck eingesetzt, diesmal allerdings bei einem Auslandseinsatz. Ob sie hierfür über die notwendige Ausnahmegenehmigung verfügte, ist fraglich, denn die Staatsanwaltschaft führt nur diejenige vom Juli 2007 an.
Klagen der Truppenärzte
Spätestens als Seele in die Offizierslaufbahn wechselte, hätte ihre Ausnahmegenehmigung von den zuständigen Ärzten der Bundeswehr im Personalamt in Köln neu überprüft werden müssen, schließlich ist die Fahrt auf der „Gorch Fock“ verpflichtender Bestandteil der Marine-Offiziersausbildung. Doch dies scheint nicht geschehen zu sein. Denn Seele hätte aufgrund ihrer Körpergröße nicht die für alle Offiziersanwärter der Marine erforderliche Borddienstverwendungsfähigkeit II erfüllt.
Dennoch weist ihre Ausnahmegenehmigung keine Auflagen auf, nach denen Seele Arbeiten in der Takelage untersagt gewesen wären. Auch die Kadettin Jenny Böken, die 2008 auf der „Gorch Fock“ unter ungeklärten Umständen über Bord ging und ertrank, wurde von den Ärzten in Köln tauglich geschrieben.
Zufall? Fakt ist, daß sich schon häufig Truppenärzte darüber beschwerten, daß die Musterungsärzte in den Ämtern „Quote machen“ und bis zu 15 Prozent der Neueinstellungen als tauglich mustern, die dann von ihnen bei Ankunft in den Einheiten sofort wieder wegen gravierender Gesundheitsfehler ausgemustert werden. Mehrfach beklagten sich Musterungsärzte selbst darüber, daß ihnen seit 2007 die ärztliche Weiterbildung von der Verwaltung verwehrt wurde, so daß von ihnen niemand die Anforderungen der Ärztekammern an Fachärzte mehr erfüllt. Nicht auszuschließen, daß auch hier (Frauen-)„Quote gemacht“ wurde, mit tödlicher Wirkung.
Marine und Staatsanwaltschaft schweigen
Hinzu kommt, daß Sarah Seele und ihre Kameraden offenbar mit einer Blanko-Arbeitsschutzuntersuchung auf Höhenangst und Schwindelfreiheit auf die „Gorch Fock“ geschickt wurden. Das zumindest gaben die Kadetten vor der Untersuchungskommission an. Danach habe die zuständige Ärztin des Betriebsärztlichen Dienstes Flensburg den Soldaten die Bescheinigung ohne
Untersuchungen ausgestellt. Aus der Marine ist zu hören, daß Soldatinnen häufiger unter Höhenangst litten als ihre Kameraden. Doch warum wurde Seele dann nicht gründlich auf Schwindelfreiheit untersucht? Weder die Staatsanwaltschaft noch die Marine äußerten sich hierzu bislang gegenüber der JF.
Was am 7. November 2010 zum Absturz Seeles aus 27 Metern Höhe führte, konnte auch die Staatsanwaltschaft nicht ermitteln. Fest steht nur, daß sie Schwierigkeiten beim Aufentern hatte. Die Kadetten waren bereits mehrfach in den Mast gestiegen. Vor einem weiteren Durchgang äußerte Seele gegenüber Kameraden, sie habe zuletzt mit einem „Kraftloch“ zu kämpfen gehabt.
Beim erneuten Aufentern wurde sie von einem Ausbilder zwischen Mars- und Bramsaling angewiesen, nicht weiter hochzuklettern, da ihm ihre Probleme aufgefallen waren. Doch Seele ignorierte die Anweisung und enterte bis zur Bramrah auf. Beim Niederentern über die Bramsaling lehnte sie Hilfe des dortigen Ausbilders ab. Gegen 10.27 Uhr verlor sie den Halt und stürzte aufs Deck.
JF 30/11