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Rechtsstreit mit Springer-Verlag: Eva Herman scheitert mit Klage in Karlsruhe

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Rechtsstreit mit Springer-Verlag
 

Eva Herman scheitert mit Klage in Karlsruhe

Die frühere Nachrichtensprecherin Eva Herman ist vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit einer Klage gegen das Hamburger Abendblatt gescheitert. Die Meinungsfreiheit der Zeitung wiege schwerer als Hermans allgemeines Persönlichkeitsrecht.
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Bericht der „Bild“-Zeitung über Hermans Rauswurf beim NDR Foto: rg

KARLSRUHE. Die frühere Nachrichtensprecherin Eva Herman ist vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit einer Klage gegen das Hamburger Abendblatt gescheitert.

Die Journalistin hatte sich gegen einen Bericht des Blatts über die Vorstellung ihres Buchs „Das Prinzip Arche Noah“ im Jahr 2007 gewehrt und der Zeitung vorgeworfen, sie falsch wiedergegeben und in ihren Grundrechten beeinträchtig zu haben. Sie verlangte neben Schmerzensgeld eine Richtigstellung und eine Unterlassung von der zum Springer-Verlag gehörenden Zeitung.

Das Hamburger Abendblatt hatte 2007 geschrieben, Herman habe bei der Vorstellung ihres Buchs die Familienpolitik der Nationalsozialisten gelobt und die damalige „Wertschätzung der Mutter“ als „sehr gut“ bezeichnet. Die sich daran anschließende Medienkampagne führte letztlich zu Hermans Rauswurf beim NDR.

Teil des „Meinungskampfs“

Wörtlich hatte Herman damals gesagt: „Wir müssen vor allem das Bild der Mutter in Deutschland auch wieder wertschätzen, das leider ja mit dem Nationalsozialismus und der darauf  folgenden 68er Bewegung abgeschafft wurde. Mit den 68ern wurde damals praktisch alles das – alles was wir an Werten hatten – es war eine grausame Zeit, das war ein völlig durchgeknallter hochgefährlicher Politiker, der das deutsche Volk ins Verderben geführt hat, das wissen wir alle – aber es ist eben auch das, was gut war – das sind die Werte, das sind Kinder, das sind Mütter, das sind Familien, das ist Zusammenhalt – das wurde abgeschafft. Es durfte nichts mehr stehen  bleiben.“

Das Bundesverfassungsgericht lehnt die Beschwerde Hermans in einer am Dienstag bekanntgewordenen Entscheidung mit der Begründung ab, die Journalistin sei durch die Darstellung im Abendblatt nicht in ihren Grundrechten beeinträchtigt worden. Der Artikel sei in einem süffisanten Ton geschrieben, wodurch der Leser erkenne, daß es sich um eine verkürzte und zugespitzte Zusammenfassung der Buchvorstellung handle.

Daher habe Hermans allgemeines Persönlichkeitsrecht hinter der Meinungsfreiheit des Zeitungsherausgebers zurückzutreten. Herman, der es nicht gelungen sei, sich unmißverständlich auszudrücken, müsse die kritisierte Passage als Teil des „Meinungskampfs“ hinnehmen. (krk)

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