ULM. Der Präsident der Industrie- und Handelskammer Ulm, Peter Kulitz, steht wegen seiner Unterstützung der Petition gegen den Bildungsplan 2015 in der Kritik. Der Geschäftsführer des Bundesverbandes für freie Kammern, Kai Boeddinghaus, forderte Kulitz dazu auf, seine Unterschrift zurückzuziehen. Dieser habe als IHK-Präsident „eine Verantwortung zur Zurückhaltung“, sagte der Boeddinghaus der Südwest Presse. Dabei ginge es ihm nicht um den Inhalt der Petition, betonte der IHK-Kritiker.
Hintergrund ist die Petition gegen den Entwurf eines neuen Schulplans für Baden-Württemberg mit dem Schwerpunkt „Akzeptanz sexueller Vielfalt“. Die Unterstützer der Petition werfen der grün-roten Landesregierung vor, damit das traditionelle Familienbild zu diskreditieren. Der Initiator der Petition, der Pädagoge Gabriel Stängle, sah sich bald darauf mit Vorwürfen konfrontiert, mit seiner Sprache „an rechtsextreme und fundamentalistische Strömungen“ zu erinnern.
Petition widerspiegele kein weltoffenes Ulm
Auch Kulitz hatte die Petition unterschrieben, die mittlerweile von weit über hunderttausend Bürgern getragen wird. Gegenüber der Südwest Presse verteidigte der promovierte Jurist seine Unterstützung. Die Unterschrift habe er als Privatmann getätigt. „Soll man sich als Bürger nicht mehr an öffentlichen Diskussionen beteiligen, weil man ein Ehrenamt bekleidet? Nur ein Gedankenspiel: Was wäre, ließe ich mich für den Gemeinderat aufstellen und würde dann Wahlkampf machen?“
Der Grünen-Stadtrat Michael Joukov weist diese Argumentation zurück. Auch inhaltlich dürfe sich Kulitz die Petition nicht zu eigen machen, da diese nicht ein weltoffenes Ulm widerspiegele. „Es reicht nicht, daß Dr. Kulitz klarstellt, nicht für die IHK zu sprechen“ kritisierte der Ulmer Lokalpolitiker. „Er muß sich überlegen, ob das Ansinnen der Petition ins 21. Jahrhundert passt.“
Kulitz dagegen beharrte auf seinen Standpunkt und will die Petition weiter unterstützen. Aus seiner Sicht werde im Lehrplan die Botschaft einer „Gleichrangigkeit“ vermittelt. Das führe aber zu einer gesellschaftlichen Beliebigkeit, die er für bedenklich halte. „Im Sinne des verfassungsrechtlich gewährten besonderen Schutzes der Familie sollte sich die christliche Werteordnung weiter im Lehrplan niederschlagen.“ (FA)