Carl Schmitt (1888-1985) gilt als einer der brillantesten, aber auch umstrittensten Staatsrechtler des 20. Jahrhunderts. So führt der gegenwärtige Streit in französischen und deutschen Feuilletons die Aktua-lität des „jüngsten Klassikers des politischen Denkens“ vor. Carl Schmitt „Die einen schimpften ihn einen ‚geistigen Quartiermacher‘ des Nationalsozialismus (Ernst Niekisch) oder den ‚charakterlosesten Vertreter eines orientierungslosen Bürgertums‘ (René König). Andere sahen in ihm den ‚einflußreichsten Staatsrechtslehrer dieses Jahrhunderts‘ (Ellen Kennedy) oder einen Vertreter der ‚großen Schule der deutschen Gelehrten, die (…) Philosophen genannt zu werden verdienen‘ (Raymond Aron).“ So leitete der Münchner Politikwissenschaftler Paul Noack 1993 seine Biographie Carl Schmitts ein, bei dem er „angesichts der Krisenerscheinungen der westlichen Demokratien eine Renaissance in der politischen Wissenschaft und Publizistik“ erkannte, die sich nicht nur in überfüllten Universitätsseminaren, sondern auch in aktuellen Werken (Giorgio Agamben) ausdrückt. Der am 11. Juli 1888 im sauerländischen Plettenberg im bürgerlich-katholischen Milieu geborene Schmitt studierte ab 1907 in Berlin, München und Straßburg und promovierte dort 1910. Nach seinem Assessor-Examen habilitierte er mit der Arbeit „Der Wert des Staates und die Bedeutung des Einzelnen“ für Staats- und Verwaltungsrecht. Nach Lehrtätigkeit in Greifswald und Bonn (1921), Berlin (1928) und Köln (1933) wirkte er zwischen 1933 und 1945 an der Friedrich-Wilhelms-Universität in Berlin. Nach dem Krieg wurde Schmitt wegen seines anfänglichen Engagements für das NS-Regime mit Lehrverbot belegt. Dennoch wirkte Schmitt bis zu seinem Tode 1985 nicht nur durch seine wissenschaftlichen Schüler wie Ernst Forsthoff fort. Mit seinen Schriften nahm er auch Einfluß auf Verfassungsjuristen bis in die Gegenwart. Carl Schmitt, 1970 (Foto) Der Begriff des Politischen: Carl Schmitts meistdiskutiertes Werk von 1932