Wieder einmal ein Carl- Schmitt-Heft. Nachdem die Zeitschrift Der Staat (2/05) schon 2004 dem Plettenberger seine Reverenz erwies, kommt die Redaktion unter obwaltenden Verhältnissen fast in den Verdacht der Schmitt-„Apologetik“, wenn sie nach so kurzer Zeit dem letzten Lehrer des jus publicum europaeum erneut Aufsätze und Rezensionen widmet. Immerhin kann sie sich mit dem Beitrag des Berliner Schmitt-Kritikers Hasso Hofmann entlasten, der erneut auf die Standardthese zusteuert, daß Schmitt eine historische Gestalt, aber kein aktuell relevanter politischer Theoretiker mehr sein könne, denn: „Der große Leviathan als politisch-staatsrechtliches Paradigma hat ausgedient.“ Daß diese vermeintlich antiquierte Figur so unmodern nicht sein kann, demonstriert im Gegensatz dazu Ernst Nolte, dessen Publikation „Carl Schmitt und der Marxismus“ angesichts der weitreichenden Ausgrenzung des Verfassers aus dem bundesdeutschen akademischen „Normaldiskurs“ einem Politikum gleichkommt. Nolte widmet sich der „Verborgenheit des Marxismus“ in Schmitts Werk, weiß ihn dann aber als Erscheinungsform des „Universalismus“ ans Licht zu zerren. Schmitts Antimarxismus wie sein Antinazismus „mußte“ ihn zum „Verteidiger der Weimarer Verfassung“ machen, womit Noltes, cineastisch gesprochen, Kunst der scharfen Schnitte und Kontrastblenden bestätigt, was in mühsamen Quellenstudien auch andere Schmitt-Forscher zutage förderten (JF 31-32/05). Für den heiklen, weil die „Judenfrage“ berührenden Vergleich zwischen Schmitts Antimarxismus und Hitlers Antibolschewismus konstatiert Nolte, daß der „jüdische Bolschewismus“ für den preußischen Staatsrat kaum eine Rolle gespielt habe, daß aber sein Antijudaismus „in engem Zusammenhang mit seiner angsterfüllten Ablehnung dessen“ stehe, „was heute ‚Weltzivilisation‘ und ‚Globalisierung‘ genannt wird“, weil er den Juden „deren verbreitetes Eintreten für den menschheitlichen Universalismus und die ‚Entortung‘ als ‚Schuld‘ zuschrieb“.
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