Von den konturlosen Bundespräsidenten, die wie Carl Carstens, Roman Herzog oder Johannes Rau in der Geschichte allenfalls als Fußnote vorkommen werden, könnte sich Walter Scheel durch einen einzigen Satz abheben, mit dem sich der rheinische Bonvivant etwas tiefer ins nationale Gedächtnis einschrieb: Nach 1945 seien mehr Baudenkmale zerstört worden als durch den Zweiten Weltkrieg. Angesichts der fast schon wieder rituell wirkenden Rückbesinnungen auf den angelsächsischen Bombenterror gegen deutsche Städte und mit Blick auf den erstaunlichen Auflagenerfolg von Jörg Friedrichs „Der Brand“ wirkt der Hinweis auf diese 1975 vor dem Deutschen Städtetag gezogene Bilanz des „Wiederaufbaus“ vielleicht nicht ganz deplaziert. Zumal, wenn man auf Gottfried Kiesows Urteil vertrauen darf, der Denkmalschutz gerade ähnlich ins Hintertreffen zu geraten droht wie vor 1975. Kiesow, zwischen 1966 und 1996 Präsident des Landesamtes für Denkmalspflege in Hessen, schlägt Alarm, weil die Etatkürzungen sich in diesen Zeiten knapper Kassen bereits mit dramatischen Folgen bemerkbar machen (Monumente. Magazin für Denkmalkultur in Deutschland 5-6/03). In allen Bundesländern – Hessen ausgenommen – seien die Zuschußetats der Denkmalpflege „radikal zusammengestrichen“ worden. Wenn das in der Hoffnung geschah, Einsparungen führten auf diesem Sektor nicht direkt zu Entlassungen, so hat sich auch dies als Fehlkalkulation erwiesen: Das Ausbleiben staatlicher Zuschüsse treffe Handwerker und Arbeiter im Baugewerbe, Restauratoren und Architekten, die „von Arbeitslosigkeit bedroht oder bereits betroffen sind“. Keine Gewerkschaft kümmere sich darum, daß derzeit Restauratoren zu Stundensätzen arbeiten, „die unter denen von Reinigungskräften liegen, nur um durch niedrige Angebote wenigstens kleinere Aufträge zu erhalten“. Dabei gibt Kiesel zu bedenken, daß in Deutschland überhaupt erst nach Scheels Alarmruf von 1975 bauhistorische Sensibilität geweckt worden, ein „Bewußtseinswandel zugunsten des baulichen Erbes“ eingetreten sei, der zur allmählichen Heranbildung von Restaurationsspezialisten geführt habe. Die Freunde der Abrißbirne, Kahlschlagsanierer und Eternitenthusiasten gerieten gegen die sich formierenden Bürgerinitiativen erstmals in die Defensive. Gleichzeitig schuf die Politik mit dem Erlaß neuer Denkmalschutzgesetze rechtliche Grundlagen für die Denkmalschutz- und Denkmalfachbehörden. Abwägung immer zugunsten der Wirtschaftlichkeit Diese positive, ein Vierteljahrhundert anhaltende, auch das Gesicht mitteldeutscher Städte prägende Entwicklung sieht Kiesow augenblicklich durch einen neuerlichen, von „Sparzwängen“ ausgelösten Stimmungsumschwung auf politischer Ebene behindert. Überall seien Bestrebungen zu beobachten, die Arbeitsmöglichkeiten der Denkmalpfleger einzuschränken. Längst sei nicht mehr gewährleistet, daß das Urteil der Denkmalfachbehörde noch auf Ministerebene Gehör finde. Meist können sich Regierungspräsidenten, als Obere Denkmalschutzbehörde, über fachliche Voten hinwegsetzen und für den Abbruch bedrohter Baudenkmale entscheiden. Offenbar schon in der Schublade liegende Gesetzesnovellierungen „drohen diese Entwicklung zum Ausschalten des Fachverstandes bei der Abwägung zwischen den wirtschaftlichen Interessen des Antragstellers und dem öffentlichen Interesse des Denkmalsschutzes noch zu verstärken“, da man „unbequeme Mahner“ gern mundtot machen möchte. Zur Bestätigung seines Kassandra-Rufes weist Kiesow auf ein abschreckendes Beispiel, das Schule machen könnte: den Stuttgarter Hauptbahnhof. Die Deutsche Bahn plant, dieses „herausragende Werk deutscher Bahnhofsarchitektur aus der Frühphase der modernen Sachlichkeit“, erbaut zwischen 1914 und 1922, teilweise abzureißen und den Rest bis zur Unkenntlichkeit zu verschandeln. Berlins ehemaliger Admiralspalast in der Friedrichstraße, 1998 geschlossen, soll nach dem Willen des rot-roten Senats an den Meistbietenden verkauft werden, wobei der potentielle Investor mit der möglichen Aufhebung des Denkmalschutzes geködert wird. Es ist also schon an prominenten Erinnerungsorten abzulesen, daß sich an die großen Erfolge des Europäischen Denkmalschutzjahres 1975 „eine neue Ära von Abbrüchen“ anschließt. Foto: Hauptbahnhof in Stuttgart: Die Deutsche Bahn will den zwischen 1914 und 1922 erbauten Bahnhof teilweise abreißen