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Euro-Krise: Griechenland erhält weitere 44 Milliarden Euro

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Euro-Krise
 

Griechenland erhält weitere 44 Milliarden Euro

Die sogenannte „Troika“ hat sich auf ein weiteres Rettungspaket für Griechenland geeinigt. Demnach erhält die Regierung in Athen in diesem Jahr zusätzliche 34,4 Milliarden Euro und Anfang 2013 weitere 9,3 Milliarden. Auch Zinssenkungen und Laufzeitverlängerungen für Kredite des hochverschuldeten Staates sind vorgesehen.
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Euro: Neue Finanzhilfen für Griechenland Foto: wandersmann/pixelio.de

BRÜSSEL. Die sogenannte „Troika“ hat sich auf ein weiteres Rettungspaket für Griechenland verständigt. Demnach erhält die Regierung in Athen in diesem Jahr zusätzliche 34,4 Milliarden Euro und Anfang 2013 weitere 9,3 Milliarden, berichtet die Nachrichtenagentur dpa. Damit soll die Schuldenlast Griechenlands auf 120 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (2011: 170 Prozent) gesenkt werden.

Zudem einigte sich das Dreigespann aus Europäischer Union, Europäischer Zentralbank und Internationalem Währungsfonds auf Zinssenkungen und Laufzeitverlängerungen für Kredite des hochverschuldeten Staates. Die Gelder sollen aus dem EFSF Rettungsfonds kommen, für den Deutschland mit etwa 29 Prozent haftet. Die neueste Runde der Griechen-Rettung kostet die Bundesrepublik damit etwa 14 Milliarden Euro. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) strebt dazu bis Freitag eine Bundestagsabstimmung an.

EU-Gerichtshof verwirft Klage gegen ESM

Heftige Kritik an den Plänen kam vom Euro-Kläger Joachim Starbatty. „Das ist nur ein Aufschieben der Probleme. Nach vier, fünf Monaten wird dasselbe Problem auf dem Tisch liegen“, sagte er dem Fernsehsender Phönix. Der FDP-Finanzexperte Frank Schäffler kritisierte die „ständige Neudefinition von Regeln und Vereinbarungen“. Diese hätten zu einer „Instabilität des Rechts“ geführt. Die nun vorgelegten Pläne bezeichnete er als „weiteres Subventionsprogramm für Finanzinvestoren“.

Unterdessen wurde bekannt, daß der Gerichtshof der Europäischen Union die Klage eines Iren gegen den ESM verworfen hat. Die „Übertragung neuer Funktionen auf die Kommission, die EZB und den Gerichtshof durch den ESM-Vertrag“ sei rechtlich nicht zu beanstanden, urteilten die Richter. Der EU-Vertrag verbiete den Ländern nicht, sich gegenseitig finanziell zu unterstützen. Allerdings müsse das Empfängerland im Gegenzug solide wirtschaften. (ho)

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