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Unternehmensflucht steuerlich absetzbar

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Die finanzpolitische Sprecherin der Grünen, Christine Scheel, zugleich Vorsitzende des Finanzausschusses des Bundestags, hat in einem Schreiben an Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD), den bayerischen Finanzminister Kurt Faltlhauser (CSU) und dessen NRW-Kollegen Jochen Dieckmann (SPD), also den drei vom „Job-Gipfel“ her bekannten „Reformern“ der Unternehmensbesteuerung, die Beschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit von Unternehmensverlagerungen ins Ausland gefordert. Eichel hat sofort reagiert und das Ansinnen der grünen Finanzexpertin als „nicht Gegenstand unseres Konzepts“ disqualifiziert. In der Sache liegt Scheel allerdings nicht verkehrt. Die 48jährige Pädagogin moniert im Kern eine Fehlkonstruktion des EU-Rechts, nach dem Firmen letztlich ihre Erträge und Gewinne in das steuergünstige Ausland verlagern dürfen, während sie die Kosten dieser internationalen Umstrukturierung in Deutschland günstig von der Steuer absetzen können. Eichel verweist zur Ablehnung des Scheelschen Vorschlags zu Recht auf diesen Umstand. Das argumentative Achselzucken Eichels ist ärmlich und teuer. Die Begrenzung der Verlagerungsersparnisse würde dem Bundesfinanzminister und den Ländern fünf Milliarden Euro höhere Steuereinnahmen bescheren. Darauf wird mit dem schon fatalistischen Hinweis auf die EU verzichtet. Vielleicht kommt der Vorschlag aber nur von der falschen Seite. Immerhin sind die mitregierenden Grünen aus der „Job-Gipfel“-Nachfolgekonferenz ausgeschlossen. Und selbst innerhalb der eigenen Partei genießt Christine Scheel – wie ihr Metier, die Wirtschafts- und Finanzpolitik schlechthin – wenig Ansehen. Da haben kluge Gedanken geringe Chancen.

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