Anzeige
Marc Jongen, ESN Fraktion
Anzeige
ESN Fraktion, Europa der Souveränen Nationen, ESN Stellenanzeigen

Stückwerk statt großer Wurf

Stückwerk statt großer Wurf

Stückwerk statt großer Wurf

 

Stückwerk statt großer Wurf

Anzeige

Die von den Parteichefs Angela Merkel und Edmund Stoiber angekündigte Mehrwertsteuererhöhung auf 18 Prozent wird – aus unterschiedlichen Motiven – nicht nur vom politischen Wettbewerber abgelehnt (JF 29/05). In einem haben CDU und CSU aber recht: Deutschland braucht einen steuerpolitischen Neuanfang. So haben sie es in ihr am 11. Juli vorgestelltes „Regierungsprogramm“ geschrieben. Unübersichtlich sei das deutsche Steuerrecht, ungerecht und leistungshemmend, auch mache es staatsverdrossen. Daher: „Ein neues, zukunftsfähiges Steuerrecht ist eines der zentralen Ziele unserer Politik.“ Ferner: „Im Mittelpunkt steht die Vereinfachung.“ Das weckt hohe Erwartungen. Wer solche Ankündigung unbefangen so versteht, wie sie sich liest, stellt sich kein abermaliges Flickwerk vor, das als „Reform“ ausgegeben wird, sondern die überfällige wirkliche und nachhaltige Reform, die diese Bezeichnung tatsächlich verdient. Eine solche echte, allerdings umwälzende Reform wäre zum Beispiel der fertige Gesetzentwurf des Wirtschaftswissenschaftlers Joachim Mitschke. Dessen Reformvorschlag sieht vor, nur das für den Konsum verwendete Einkommen sofort zu besteuern und das für das Sparen und Investieren verwendete erst „nachgelagert“. Der Professor von der Goethe-Universität in Frankfurt am Main vereinfacht das Steuerrecht erheblich, macht die Steuerbilanz überflüssig und die Körperschaft-, Vermögen- und Erbschaftsteuer ebenfalls. Er kommt ohne Einbußen für den Fiskus mit einem Höchstsatz von 30 Prozent aus, beseitigt steuerlich bedingte Hemmnisse unternehmerischer Aktivität, löst zusätzliche Investitionen aus, führt zu mehr Wachstum, mindert die Arbeitslosigkeit, setzt ein Aufbruchssignal. Gewiß, die Vorstellung, so etwas würde die Union tatsächlich aufgreifen, ist vermessen. Zu umwälzend, zu gewöhnungsbedürftig wäre eine derartige Umstellung, zu kleinmütig ist der Glaube an die durchschlagende Kraft des Wirtschaftswachstums, zu groß das Zweifeln am fiskalischen Erfolg, zu groß das politische Wagnis. An so etwas hat sich auch die FDP noch nicht gewagt. Wenn also nicht Mitschke, dann könnte die Union doch auf das zugreifen, was ebenfalls als Gesetzentwurf für eine durchgreifende Reform der Einkommensteuer fertig vorliegt: Den „Kölner Entwurf“ von Joachim Lang. Was der Professor für Steuerrecht an der Universität Köln mit seiner Arbeitsgruppe vorgelegt hat, ist keine Umwälzung, kein visionäres Konzept, sondern steht auf dem Boden des bestehenden Rechts – verpaßt ihm aber eine grundlegende Sanierung. Der „Kölner Entwurf“ vereinfacht Kompliziertes, beseitigt Ungerechtes, Unlogisches und Widersprüchliches, ist kein gewagtes Experiment, ließe sich gut „verkaufen“ und wäre politisch durchsetzbar – aber im Programm der Union gibt es darauf keinen Hinweis. Auch keinen darauf, daß in der Stiftung Marktwirtschaft unter Langs Leitung die „Kommission Steuergesetzbuch“ an einer großen Reform arbeitet. Gemessen an solchen Vorschlägen ist das Unionsprogramm nur Stückwerk. CDU und CSU wollen „Steuerschlupflöcher“ schließen, Steuersparmodelle abbauen, Steuersubventionen und Ausnahmetatbestände abschaffen. Viele davon, wenn nicht die meisten haben die deutschen Gesetzgeber peu à peu eingeführt, um die zu hohen Steuersätze samt Progression abzumildern. Nun jedoch sollen sie gleich mit Jahresbeginn 2006 gestrichen werden, während das Senken der Steuersätze erst zum Jahresbeginn 2007 in Aussicht steht. Insbesondere will die Union „die lukrativen Verlustverrechnungsmöglichkeiten bei Fondsmodellen (etwa Medien, Windkraft, Schiffs- und Flugzeugbeteiligungen) und Sonderregeln im unternehmerischen Bereich abschaffen“. Schon 2006 erwartet sie daraus Mehreinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden von drei Milliarden Euro. Auch sollen Beteiligungsveräußerungen von Kapitalgesellschaften höher besteuert werden. „Wir entlasten kleine Unternehmen von Buchführungspflichten. Wir erhöhen die Grenze, bis zu der im Umsatzsteuerrecht die Ist-Besteuerung durchgeführt werden kann, auf eine Million Euro Jahresumsatz“, heißt es im Programm. Firmen müssen die Mehrwertsteuer also erst dann beim Finanzamt abliefern, wenn der Kunde die Rechnung bezahlt hat. Doch das reicht zur Beschäftigungsförderung bestimmt nicht. Auch soll die Erbschaftsteuer zunächst gestundet werden und nach mindestens zehn Jahren Unternehmensfortführung ganz entfallen. Das soll den Generationenwechsel im Mittelstand erleichtern, ist aber auch aus anderen Gründen vernünftig. Für irgendwann in der kommenden Legislaturperiode kündigt die Union „ein neues Steuergesetzbuch für Einkommensteuer und Unternehmensteuer“ an – ohne konkret zu werden. Immerhin verspricht sie, die Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften rechtsformneutral für Einzelunternehmen sowie für Personen- und Kapitalgesellschaften zusammenzuführen. Vor dem Steuergesetzbuch sollen ab 2007 ein paar Einzelstücke kommen – wie die „Reform der Einkommen- und Körperschaftsteuer“ aus. Wie beim Lang-Entwurf ist darin der Grundfreibetrag von jährlich 8.000 Euro vorgesehen – allerdings auch für jedes Kind. Lang sieht für Minderjährige über sieben Jahre nur 6.000 und für die unter sieben Jahre nur 4.000 Euro vor. Innerhalb von sechs Jahren will die Union die Steuerfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen streichen, die Pendlerpauschale auf 25 Cent bis maximal 50 Entfernungskilometer kürzen und die degressiven Abschreibungen durch lineare ersetzen. Die „Vielzahl“ der anderen Streichungen nennt sie noch nicht. Zur Belohnung kündigt die Union an, den Eingangsteuersatz der Einkommensteuer auf zwölf und den Spitzensteuersatz auf 39 Prozent zu senken. Das seien „die niedrigsten Steuersätze in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“. Der Spitzensteuersatz im preußischen Einkommensteuergesetz von 1891 betrug allerdings nur vier Prozent. Steuererklärung und Steuerveranlagung will die Union vereinfachen, das Ehegatten-Splitting nicht antasten. Für Einkünfte aus Kapitalvermögen soll es eine Abgeltungssteuer geben. Damit trennt sie sich von der einheitlichen Besteuerung aller Einkunftsarten nach gleichem Tarif – also keine „Steuerreform aus einem Guß“. In mehreren Schritten sieht die Union eine umfassende Reform der Unternehmensbesteuerung vor. Sie soll rechtsform- und finanzierungsneutral ausgestaltet sein und zu international wettbewerbsfähigen Sätzen führen. Nähere Einzelheiten fehlen – außer, daß der Körperschaftsteuersatz („gegenfinanziert im unternehmerischen Bereich“) auf 22 Prozent gesenkt werden soll. An der Gewerbesteuer hält die Union fest, „bis wir im Einvernehmen mit den Kommunen und der Wirtschaft eine sinnvolle Alternative entwickelt haben“. Daß die Unionspläne nicht 1:1 umgesetzt werden, ist sicher – ob die Änderung in Richtung mehr oder weniger Staat geht, hängt vom Bundesrat und dem jeweiligen Koalitionspartner ab. Joachim Mitschke: Erneuerung des deutschen Einkommensteuerrechts – Gesetzestextentwurf und Begründung. Dr. Otto Schmidt Verlag, Köln 2004, 186 Seiten, 34,80 Euro

Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag

ähnliche Themen
Hierfür wurden keine ähnlichen Themen gefunden.
aktuelles