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ESN-Fraktion, Europa der souveränen Nationen

Keine Gnade für Naturheilmittel

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Cato, Palmer, Exklusiv

Durch Beschlüsse des Deutschen Bundestages und Bundesrates ist am 1. Januar 2004 das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) in Kraft getreten. Um die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu senken, wurden dabei an den verschiedensten Stellen Einsparungen vorgenommen. Doch nicht alle Patienten und Anbieter von Gesundheitsleistungen wurden dabei in gleicher Weise belastet. Der massivste Eingriff erfolgte dabei bei der sogenannten Biologischen Medizin. Laut dem geänderten Paragraph 34 im Sozialgesetzbuch V werden nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel von der Kassenerstattung ausgeschlossen. Dies betrifft sämtliche Mittel der Naturheilkunde: also anthroposophische, homöopathische und pflanzliche Arzneimittel. Diese Mittel haben bis jetzt eine große Verbreitung in der Kassenpraxis gefunden. Sie sind deshalb nicht verschreibungspflichtig, weil sie nebenwirkungsfrei oder nebenwirkungsarm und gut verträglich sind. Sie sind geprüfte und nach dem Arzneimittelgesetz zugelassene Arzneimittel. Sie bilden einen großen Teil der in den Praxen verwendeten Arzneimittel. Die geplante Streichung dieser Mittel von der Erstattung durch die Krankenkassen ist ein durch nichts zu begründender Willkürakt, weil sie die in mehreren Gesetzen (unter anderem SGB V) festgelegte Gleichberechtigung der Besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Anthroposophische Medizin, Phytotherapie) mit der Schulmedizin beseitigt. Die Entscheidung hierzu erfolgte „außerparlamentarisch“ in geheimen Verhandlungen zwischen Vertretern der rot-grünen Regierungskoalition und der CDU/CSU. Die Bürger wurden nie darüber informiert, daß nun alle Naturheilmittel unter diese Regelung fallen! Die Behauptung, daß diese Mittel bis jetzt vorwiegend privat bezahlt wurden, ist unwahr. War es bislang noch weitgehend der Wille aller Gesundheitspolitiker in Deutschland, die Biologische Medizin zu erhalten, um ihrer wichtigen Rolle als zweiten Grundpfeiler bei der Behandlung von Krankheiten gerecht zu werden, so ist jetzt keine Rede mehr davon. Es vollzieht sich im krassen Gegensatz zu den Erklärungen im Bundestag und der Praxis des deutschen Gesetzgebers und der Behörden eine deutliche Kehrtwende, die weitere massive Benachteiligungen, ja sogar die Bedeutungslosigkeit der Biologischen Medizin in Kauf nimmt. Bei näherer Betrachtung dieser Bestrebungen scheint es weniger um die Bereitstellung einer möglichst wirksamen und zugleich unschädlichen und kostengünstigen Medizin zu gehen. Vielmehr gewinnt man den Eindruck, daß es sich um den Versuch einer Marktbereinigung zugunsten der chemisch-synthetischen Mittel und im Interesse von einflußreichen Schulmedizinern handelt. Da den GKV-Patienten meist nicht zuzumuten ist, die medikamentöse Behandlung selbst zu bezahlen, und viele dazu auch finanziell nicht in der Lage sind, werden die Ärzte auf verschreibungspflichtige, nebenwirkungsreichere und vor allem teurere Mittel ausweichen. Auch die GKV-Beitragszahler (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) trifft diese neue Regelung, denn verschreibungspflichtige Arzneimittel kosten im Schnitt das Dreifache von nicht-verschreibungspflichtigen. Auch in diesem Falle wurden die Bürger von der Bundesregierung (aber auch der mitverhandelnden Union) getäuscht. Der willkürliche Eingriff in den Arzneimittelmarkt wird auch bei den Herstellern biologischer Arzneimittel zu spürbaren Umsatzrückgängen führen. Um diese aufzufangen, wird es langfristig unerläßlich sein, Arbeitsplätze abzubauen. Unter großem Zeitdruck wurde dieses Gesetz bis zur Beschlußfassung durchgepeitscht. Es gab keine Diskussion über die Folgen des Gesetzes, keine Erwähnung der Folgen für die naturmedizinischen Richtungen, sondern eine schnelle Einigung von SPD, Grünen und CDU/CSU hinter verschlossenen Türen, eine Abstimmung im Bundestag nahezu ohne Diskussion – hier muß man wohl den Einfluß mächtiger Gruppen vermuten. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) erhielt über 600.000 Unterschriften von Bürgern, die sich schon während der Planung des Gesetzes vehement gegen die Einführung des Paragraphen 34 wehrten. Diese Unterschriften waren nicht einmal einer Erwähnung wert. Viele Briefe an das Schmidt-Ministerium, an die Abgeordneten und an die Landesregierungen (die über den Bundesrat Einfluß hatten) wurden verschickt. Die Antwort war immer gleich, nämlich nichtssagend und über das Problem hinwegtäuschend. Eine erstaunlich gleichgeschaltete Meinungsbildung lag hier vor. Gilt die Auffassung des Bürgers den Regierenden nichts mehr? Ist es der Versuch, eine in Mitteleuropa über Jahrhunderte gewachsene und von einer großen Mehrheit der Bevölkerung gewünschte Medizin endgültig zu eliminieren? Dies wäre gleichzeitig auch das Aus jeglicher Therapiefreiheit der Ärzte, der freien Therapiewahl und Selbstbestimmung des Patienten zugunsten einer staatlich reglementierten, nivellierenden und entindividualisierenden Behandlung nach dem Muster der DDR. Es geht nicht nur um die Existenzfrage der Naturheilkunde, sondern der Medizin, einer freien Medizin überhaupt. Dr. Karl Buchleitner ist Arzt für Allgemeinmedizin, Homöopathie und Naturheilverfahren und Vorsitzender der 1974 gegründeten Aktion für Biologische Medizin e. V. Informationen gibt es im Internet unter: www.abiomed.de

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