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ESN-Fraktion, Europa der souveränen Nationen

Unisexuelle Diskriminierung

Unisexuelle Diskriminierung

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Unisexuelle Diskriminierung

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Im Trubel der Neuordnung der Krankenversicherungsfinan-zierung wird eine spezielle Diskussion weitgehend in den Hintergrund gedrängt. Zusammen mit Renate Schmidt (SPD), Bundesministerin für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, plant Ulla Schmidt (SPD), Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung, eine Initiative zur Beseitigung der Diskriminierung von Frauen im privaten Versicherungswesen. Hintergrund sind die unterschiedlichen Beiträge für Männer und Frauen bei der privaten Krankenversicherung oder der Renten- und Lebensversicherung. Ziel ist die Verpflichtung der Versicherungsgesellschaften auf „Unisex-Tarife“. Versicherungsmathematisch führt diese Forderung in der statistischen Masse zu einer Diskriminierung des Mannes. Er hat gegenüber der Frau die kürzere Lebenserwartung, das kostenmäßig kleinere Krankheits- und Pflegekostenrisiko und damit eigentlich die niedrigere Versicherungsprämie zu finanzieren. Für den selbstzahlenden Ehemann ist es weitgehend unerheblich, ob sich die Monatsprämie von angenommen 800 Euro aus 500 für die Gattin und 300 für sich oder aus zweimal 400 Euro zusammensetzt, wenn die Zeit nach dem Tod eines Partners unberücksichtigt bleibt. Für die Versicherungsgesellschaft ist die paritätische Sexualität ihrer Mitgliedschaft jedoch überlebenswichtig. Bei einem Frauenüberschuß gerät sie daher in eine defizitäre Lage, wenn sie nicht die Prämiensätze gegenüber den Konkurrenten erhöhen will. Die Folge einer staatlich verordneten Unisex-Prämie wird ein versteckter Kampf der Assekuranzen um Männerüberschüsse sein. Die Notwendigkeit der Differenzierung bleibt, auch wenn sie inzwischen als Diskriminierung diskriminiert wird.

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