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Kinder in der Garage

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Der Sommer hat noch gar nicht begonnen, da gibt es in Ba-den-Württemberg und Nordrhein-Westfalen schon erste Ozonwarnungen. Ozon im bodennahen Bereich entsteht durch chemische Reaktionen zwischen Stickstoffoxiden (NOX) und flüchtigen organischen Verbindungen – unter Einwirkung des Sonnenlichts. Da die Sonne aber nicht ausgeknipst werden kann, müssen zur Senkung der Ozonwerte diese „Vorläufersubstanzen“ vermindert werden. NOX und organische Substanzen kommen zum überwiegenden Teil aus den Auspuffabgasen des Verkehrs. Das Ozongesetz, ein Bundesgesetz, trat jedoch am 31. Dezember 1999 außer Kraft. Damit gibt es bei erhöhten Ozonwerten keine bundesweiten Vorgaben mehr für Verkehrsverbote und für Verhaltensempfehlungen an die Verkehrsteilnehmer. Aufgrund der 22. Bundesimmissionsschutzverordnung besteht jedoch weiterhin die Verpflichtung, die Bevölkerung zu informieren, sobald in der bodennahen Luft über eine Stunde lang ein Ozonwert von über 180 Mikrogramm pro Kubikmeter gemessen wird. Denn Ozon reizt die Atemorgane. Um weniger Ozon einzuatmen, wird empfohlen, weniger Luft zu holen – darauf muß man erst einmal kommen. Der Sportunterricht am Nachmittag muß dann eben ausfallen. Aber der Verkehr rollt weiter. Und darauf kommt es an. Fehlt nur noch ein Ozonfilter-Patent für Kraftfahrzeuge. Dann könnten sich alle bei hohen Ozonwerten ins Auto flüchten. Damit stiegen die Werte zwar noch weiter an, aber nicht im Auto. Da Politiker die Welt meist vom Lenkrad aus wahrnehmen, schiene die Welt wieder in Ordnung zu sein. Nur die Kinder, deren Sportunterricht ausfällt, die müßten in der Garage warten, solange die Autos draußen weiterspielen.

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