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Häuslebauern droht Altersarmut

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Unwort, Umfrage, Alternativ

Nach dem endgültigen Aus für das Bündnis für Arbeit will die Bundes-regierung nun Reformen im Alleingang durchziehen. In diesem Zusammenhang sind auch die neuen Pläne von Wirtschafts- und Arbeitsminister Wolfgang Clement (SPD) zur Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu sehen. Danach wird die bisherige Arbeitslosenhilfe (ALH) durch das „Arbeitslosengeld II“ (Alg II) ersetzt. Nur noch als erwerbsfähig eingestufte Personen sollen künftig diese Leistung erhalten, die zehn Prozent über der Sozialhilfe liegt. Etwa ein Drittel der rund 1,6 Millionen Arbeitslosenhilfeempfänger würden dann als nicht erwerbsfähig gelten und bekämen nur noch ein „Sozialgeld“ in Höhe der heutigen Sozialhilfe. Dabei handelt es sich insbesondere um Langzeitarbeitslose, die als nicht mehr vermittelbar gelten. Dafür fielen dann die als erwerbsfähig geltenden Sozialhilfeempfänger, Schätzungen gehen von einer Million Personen aus, unter die neue Regelung. Werden die Clement-Pläne verwirklicht, erhalten sie das Alg II und unterliegen der Stellenvermittlung durch das Arbeitsamt. Das neue Alg II soll genau wie die jetzige ALH aus Steuermitteln des Bundes finanziert werden. Anders als diese orientiert sich das Arbeitslosengeld aber ausschließlich an der Bedürftigkeit der Empfänger und nicht an deren letztem Arbeitseinkommen. Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe war schon im sogenannten Hartz-Papier angekündigt worden. So soll das ineffiziente Nebeneinander von zwei Sozialbürokratien mit teilweise der gleichen Zielgruppe beendet werden. Die Bundesregierung will mit dieser Maßnahme etwa drei Milliarden Euro einsparen. Dieser Betrag kommt hauptsächlich deshalb zustande, weil 30 Prozent der ALH-Empfänger nach deren Wegfall nicht bedürftig im Sinne der Sozialhilfe sind. Bei der Sozialhilfe, die später in Sozialgeld umbenannt werden soll, wird das eigene Einkommen und Vermögen sowie das möglicher Unterhaltspflichtiger stärker herangezogen. Das bedeutet, daß dieser Personenkreis im neuen System weder Arbeitslose- noch Sozialgeld erhält. Das Nettoeinkommen dieser Gruppe würde sich insgesamt um gut zwei Milliarden Euro verringern. Auch viele derjenigen, die Ansprüche auf Sozialgeld erheben könnten, werden wegen der strengeren Anrechnungskriterien massive Einkommenseinbußen hinnehmen müssen. Das Alg II orientiert sich nämlich nicht mehr wie die ALH an der Sicherung des Lebensstandards, sondern wie die Sozialhilfe lediglich an der Bedürftigkeit. Die Clement-Pläne bedeuten deshalb einen Systemwechsel in der sozialen Sicherung. Selbst jahrzehntelanges Einzahlen in die Arbeitslosenversicherung schützt nun nicht mehr vor dem Absturz in Armut. Ersparnisse, auch in Form von Wohneigentum oder Renten- und Lebensversicherungen, müssen nun aufgezehrt werden – ein gutes „Geschäft“ für Assekuranzen, die bei vorzeitiger Vertragsbeendigung im Vorteil sind. Zwangsverkäufe von Wohneigentum werden nicht nur den Immobilienmarkt beeinträchtigen. Weil die Sozialhilfeträger aber keine Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, ist Altersarmut vorprogrammiert. Andere Gruppen profitieren – obwohl sie nur wenig in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Sozialhilfeempfänger, die ins Alg II wechseln, erhalten ein etwa zehn Prozent höheres Transfereinkommen. Das gleiche gilt für ALH-Empfänger, deren Unterstützung aufgrund eines niedrigen früheren Arbeitseinkommens auf dem Sozialhilfeniveau liegt. Ob so „Drückeberger“ dem Arbeitsmarkt zugeführt werden können, ist fraglich. Verlierer der Reform sind langjährig beschäftigte Bezieher relativ hoher Einkommen (etwa Ingenieure oder Facharbeiter in der freien Wirtschaft), die fleißig gespart haben und mit über 50 arbeitslos werden – denn wer stellt diese „Alten“ ein? Mit dem zehnprozentigen Zuschlag auf das Sozialhilfeniveau erhöht sich gleichzeitig der Mindestlohn. Es fehlen Anreize, Arbeiten im Niedriglohnsektor anzunehmen. Damit würden andere Arbeitsmarktreformen konterkariert. Deshalb fordern sowohl der Sachverständigenrat, als auch der Wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium die Senkung der Transfers für Empfänger von Arbeitslosenhilfe und erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger, wobei allerdings die Möglichkeiten des Hinzuverdienens ausgeweitet werden sollen. Die möglichen Einsparungen hängen aber vor allem von der genauen Ausgestaltung des Begriffs „Erwerbsfähigkeit“ ab. Dafür hat der Chef der Bundesanstalt für Arbeit (BA), Florian Gerster (SPD), bereits die Definitionshoheit angemeldet. Brisant ist auch, daß die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe mit der anstehenden Gemeindefinanzreform verknüpft werden soll. Die Kommunen, welche die Sozialhilfe finanzieren müssen, sind die Vorreiter einer Zusammenlegung. Die Vertreter des Städte- und Gemeindebundes erhoffen sich finanzielle Entlastungen, wenn Sozialhilfeempfänger an die Arbeitsämter abgegeben werden können. Ob sie von den aktuellen Plänen der Bundesregierung begeistert sein werden, ist fraglich, denn sie könnten auf den schwierigen Fällen sitzen bleiben. Auch die BA warnt, die Zuweisung bisheriger Sozialhilfeempfänger gefährde den Reformprozeß der Bundesanstalt. Die Alg II-Leistungen sollten nicht aus Beitragsmitteln, sondern aus Steuern finanziert werden. Alle Beteiligten haben anscheinend anstatt der Verbesserung der Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes lediglich ihre fiskalischen Interessen im Auge.

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