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Gewerbesteuer als Kommunalsozialismus

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Unter dem Motto „Modernisierung der Gewerbesteuer“ plant die Bundesregierung eine Ausweitung der Gewerbesteuer auf Freiberufler. Vor allem Rechtsanwälte und Ärzte wären davon betroffen. Zirka 700.000 neue Gewerbesteuerzahler brächten dann 4,5 bis fünf Milliarden Euro in die Kassen der Kommunen. Allerdings dürfen die neuen Gewerbesteuerzahler diese Beträge von ihrer Einkommensteuerschuld abziehen. Fiskalisch besteht der Vorteil für die Kommunen darin, daß sie ihre Gestaltungsfreiheit bei der Einkommenserzielung über die Festlegung der Hebesätze beibehalten und die Basis der Gewerbesteuermeßbeträge ausgeweitet wird. Gleichwohl ist der deutsche Städtetag mit dem vorgelegten Vorschlag unzufrieden. Er sieht – parteiübergreifend – darin eine Degeneration der Gemeindeeinnahmen in eine „Zuweisungssteuer“. Zudem ist der Städtetag mit dem Volumen unzufrieden und fordert die Einbeziehung von Zins- Miet- und Pachteinnahmen sowie die Berücksichtigung von Leasingraten bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage. Totgeschwiegen werden bei dieser Diskussion mehr und mehr die Befürworter einer vollständigen Abschaffung der Gewerbesteuer. Wenn die Präsidentin des Städtetages eh schon die Neuordnung als Tod der Gewerbesteuer apostrophiert, dann bitte ein vollständiges Begräbnis. Kommunen können ihre Attraktivität auch anders entfalten als über höhere oder geringere Gewerbesteuerhebungssätze. Eine totale Ausweitung der Gewerbesteuerpflicht bedeutet dagegen die Propagierung eines Kommunalsozialismus. Kommunen sollten besser einen gerechten Anteil an der Umsatz- und Einkommensteuer einfordern und dann einen Wettbewerb um solvente Steuerzahler entfalten.

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