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Soziales Pflichtjahr für alle

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Die Erkenntnis, daß der in die Krise geratene und durch eine Umkehrung der Alterspyramide gekennzeichnete Sozial- und Wohlfahrtsstaat mittelfristig „umgebaut“ werden muß, ist mittlerweile zum Allgemeinplatz geworden. Daß zu diesem Umbau auch politisch unbequeme Wege zumindest in Erwägung gezogen werden müssen, wird niemand in Abrede stellen. In diesem Zusammenhang sollten Überlegungen zu einem sozialen Pflichtjahr für alle nicht tabu sein. Gleichwohl fällt der argumentative Aufwand der meisten Mainstream-Medien, des organisierten Feminismus oder auch des Verbandes der Kriegsdienstverweigerer gegen ein solches Projekt – vielfach unter Rückgriff auf desavouierende Schlagworte wie „Frondienst“, „Frauenfeindlichkeit“ und „Populismus“ – nicht gerade zurückhaltend aus. Besonders die Grünen sowie die ehemalige SPD-Familienministerin Renate Schmidt haben sich vehement dagegen ausgesprochen. Zuweilen wird dabei auch die juristische Unvereinbarkeit eines „Zwangsdienstes“ mit dem Völkerrecht, etwa der UN-Menschenrechtserklärung behauptet, obwohl das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt eine staatsbürgerliche Pflichtengleichheit beispielsweise in Hinblick auf die Wehrgerechtigkeit anmahnte. Gerechtigkeit sollte schließlich unteilbar sein. Deshalb wurde vor einiger Zeit von politischer Seite parteiübergreifend die Frage nach einem Pflichtdienst für alle aufgeworfen, in den ausdrücklich auch Frauen einbezogen werden sollten. Das ist insofern keineswegs abwegig, als sonst in allen tragenden Lebensbereichen die heute üblichen Gleichstellungspostulate hinsichtlich der Geschlechter gebetsmühlenartig propagiert werden. Warum sollten – wo doch auch sonst die Prinzipien von EU-weit proklamiertem Gender-Mainstreaming und Quotenideologie gleichsam dogmatische Qualität angenommen haben – Frauen ausgerechnet hier außen vor bleiben? Volkswirtschaftlichen Studien zufolge hat ein um ein Jahr verzögerter Berufseintritt – gemessen an der Lebensarbeitszeit – einen durchschnittlichen Einkommensmensnachteil von 90.000 Euro brutto zur Folge. Darüber hinaus sind heute immer mehr Männer schlechter ausgebildet als die (zunehmend kinderlosen) Frauen. Bei sachlicher Diskussion und ohne ideologische Scheuklappen würde dagegen eine stattliche Anzahl von sozialpolitischen Argumenten für die Installation eines solchen geschlechtsübergreifenden sozialen Pflichtdienstes sprechen. Zunächst: Aus entwicklungspsychologischer Sicht kann keineswegs bestritten werden, daß ein solcher Dienst am Gemeinwohl der psychischen Entwicklung und Charakterbildung junger Leute durchaus zuträglich wäre. Der zu Recht oft beklagten einseitigen „Kopflastigkeit“ heutiger Ausbildungs- und Studiengänge könnte hier in produktiver Weise entgegengewirkt werden. Die heutzutage allerorten geforderte Einübung sozialer Kompetenz und emotionaler Intelligenz würde so forciert – eine entwicklungspsychologische Binsenweisheit. Und ganz nebenbei würde eine entscheidende Dimension der vielzitierten Zivilgesellschaft mit Leben erfüllt. Darüber hinaus wäre gleichzeitig ein probates Mittel gegen die zunehmende soziale Kälte in einer von einer globalisierten, neoliberalen Wirtschaft geprägten Gesellschaft gefunden. Eine gleichfalls unbestrittene positive „Nebenwirkung“ eines solchen humanitären Dienstes am Gemeinwesen wäre die Kompensation des schädlichen, weil Egoismus, Verrohung und unechte Identitätsbildung fördernden Medieneinflusses, bestimmt dieser doch gerade bei Jugendlichen das Sozialverhalten in maßgeblicher Weise. Schwerer noch wiegen weitere gesellschaftspolitische Vorteile beziehungsweise Notwendigkeiten, die eine Befürwortung des Pflichtjahres plausibel erscheinen lassen. Des öfteren wurde in der Vergangenheit eine Benachteiligung der Frau darin erblickt, daß primär ältere Frauen familiäre Pflegedienste erbringen. Wie aber könnte man eben diesen Frauen nachhaltiger Entlastung verschaffen als gerade durch eine Hilfestellung junger Leute? Ein soziales Pflichtjahr würde soziale Kompetenz und emotionale Intelligenz fördern. Zugleich wäre es ein probates Mittel gegen die zunehmende soziale Kälte in einer von einer globalisierten, neoliberalen Wirtschaft geprägten Gesellschaft. Das Problem fehlender Zivildienstleistender wird bereits heute von vielen Hilfseinrichtungen und Wohlfahrtsverbänden beklagt. Die gegenwärtige Wehrpflichtdebatte verschärft dieses Problem noch, zumal die Zivildienstpflicht zusammen mit der Wehrpflicht entfallen könnte. Dabei erachten nicht wenige Funktionäre der Verbände einen zivilen Dienst für ausgesprochen sinnvoll. Da sich die Zivildienstleistenden entgegen anfänglichen Bedenken zweifellos bewährt haben, erweisen sich auch Argumente von Gegnern als haltlos – das soziale Jahr würde den ersten Arbeitsmarkt beeinträchtigen, es gäbe nicht hinreichend Betätigungsfelder, in so kurzer Zeit könnten junge Leute nicht für geeignete Dienste qualifiziert werden … Gerade in einer von zunehmender Überalterung gekennzeichneten Gesellschaft und der hiermit einhergehenden Hilflosigkeit vieler Menschen eröffnen sich zahllose Betätigungsfelder für soziale Hilfsdienste. Gerade hier könnten Jugendliche auch ohne ausgewiesene Fachkompetenzen wertvolle Dienste erbringen: beispielsweise die temporäre Betreuung alter oder kranker Menschen durch einfache Dienste wie Einkaufen, Vorlesen, Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen, Erledigung allfälliger Behördengänge und so weiter. Und Professionalität ist keine Voraussetzung für sinnvolle Ansprache und Gesellschaft. Bereits nach bisheriger Praxis ist ein klassischer Schwerpunkt für sinnvolle Tätigkeiten in Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen gegeben. Gerade in Seniorenheimen können bei Freizeitbetreuung, Umzügen innerhalb des Heimes, Raumreinigung, Nachtwache, (Rollstuhl-)Ausflügen, Betreuung von Nachtaktiven, Küchenarbeit, Buchhaltung etc. wertvolle Hilfestellungen geleistet werden. Des weiteren eröffnen sich auch in den Feldern Ökologie und Entwicklungshilfe, in Kindergärten und -horten sowie in Hospizvereinen sinnvolle Verwendungsmöglichkeiten. Eine Liste, die sich bei intensiver Reflexion beliebig verlängern ließe. Die Infrastruktur hierfür ist entweder vorhanden oder kann – notfalls zunächst über Pilotprojekte – sukzessive etabliert und ausgebaut werden. Dabei würde ein halbes bis ein Jahr Dienstzeit vollkommen ausreichen, das zudem in Zeiten eigener Arbeitslosigkeit oder, nach dem Vorbild des Technischen Hilfswerks, über mehrere Jahre an Abenden und Wochenenden erbracht werden könnte. Kompensatorisch wäre im Gegenzug eine weitere Verkürzung der Schulzeit zu erwägen. Durch die vorübergehende Entlastung des Ausbildungs- und Lehrstellenmarktes und der Senkung der Pflegeversicherungsbeiträge – sprich: der Lohnnebenkosten – könnten zusätzliche volkswirtschaftliche Effekte erzielt werden. Dies näher zu quantifizieren, wäre sicherlich ein lohnendes Unterfangen. Die gegenwärtig verweigerte Sachdiskussion schüfe eine neue Mitte, die auch für die Zukunft tragfähig wäre: Der Dienst aller an allen könnte eine Brücke schlagen zwischen den konträren Lebensprinzipien Individualismus und Gemeinsinn. Hinsichtlich der Kostenseite eines Pflichtjahres, für die je nach Interessenlage zum Teil weit differierende Schätzungen vorgebracht werden, wäre zu konstatieren, daß in Zukunft ohnehin höhere Aufwendungen für Pflege- und Betreuungsmaßnahmen und -einrichtungen unvermeidlich sind, will man pflegerische Mindeststandards aufrechterhalten und gleichzeitig der wachsenden Zahl Betreuungsbedürftiger gerecht werden. Im übrigen verursachen die nach geltenden Tarifverträgen regulär zu entlohnenden Kräfte – ganz abgesehen von dem Umstand, daß diese ohnehin immer knapper werden – einen gewiß kostspieligeren finanziellen Aufwand. Erwähnenswert ist des weiteren, daß die dienstleistenden Jugendlichen nicht kostenintensiv „kaserniert“ werden müßten, sondern vielfach wohnortnah eingesetzt werden könnten. Ein anderes gern in Anschlag gebrachtes Gegenargument besagt, daß gerade Frauen angesichts von Schwangerschaft und Erziehungsleistungen ihren Gemeinwohlanteil erbracht haben. Dies trifft in traditionellen Familien zweifellos zu, und hierfür könnte dann ein noch konkret zu gestaltender Ausgleich erfolgen – etwa in Form von zusätzlichen staatlichen Transferzahlungen an die Mutter oder Wegfall des Dienstes, falls dieser noch nicht erbracht wurde. Im übrigen aber greift diese Argumentation insoweit ins Leere, als bekanntlich immer weniger junge Frauen überhaupt noch Kinder bekommen – derzeit bleiben über 30 Prozent der Frauen kinderlos, Tendenz steigend. Darüber hinaus wird die Kinderbetreuung regelmäßig in Krippen, Kindergärten und Horte ausgelagert. Und auch die Väter sollen ja beim neuen Elterngeldkonzept in den Erziehungsprozeß eingebunden werden. Ein derartiges Projekt ist ohne eine die parlamentarische Zweidrittelmehrheit voraussetzende Grundgesetzänderung nicht umsetzbar. Begleitende einfach-gesetzliche Regelungen – sei es in Form eines neuen Bundesgesetzes oder einer Erweiterung des bestehenden Zivildienstgesetzes bei zusätzlichen Gestaltungsspielräumen der Länder – wären flankierend zu erlassen. All dies erfordert einen breiten gesellschaftlichen Konsens einschließlich der hierfür konstitutiven Überzeugungsarbeit. So könnte einerseits eine neue Form von Generationenvertrag, das heißt ein nicht nur vor dem Hintergrund der aktuellen Rentendebatte zu sehender solidarischer Gesellschaftsvertrag zwischen Jung und Alt entstehen. Andererseits würde eine europäische Ausformung der von dem US-Soziologen Amitai Etzioni entwickelten Sozialphilosophie des sogenannten Kommunitarismus – eines „dritten Weges“ in eine „Verantwortungsgesellschaft“ – Gestalt gewinnen. Dadurch würde zugleich die Gemeinschaftsbindung des Individuums entgegen vorherrschenden Vereinzelungs- und Selbstverwirklichungstendenzen hervorgehoben und intensiviert. Mithin gewönne die gegenwärtig verweigerte Sachdiskussion eine nicht zu verkennende soziale Dimension mit dem Ziel, der Gesellschaft eine neue Mitte zu geben, die auch für die Zukunft tragfähig wäre. Denn das soziale Pflichtjahr stellt zugleich eine Brücke zwischen den konträren Lebensprinzipien von Individualismus und Gemeinsinn dar. So gesehen wäre dem sozialen Pflichtjahr sicherlich eine breite Akzeptanz zu wünschen. Gleichwohl aber liegt die Annahme nahe, daß das hier vorgestellte Konzept nur wenig Chancen hat, politisch ernst genommen zu werden, solange kein dauerhaftes agenda-setting von seiten der großen Leitmedien oder anderer „gesellschaftlich relevanter Gruppen“ erfolgt. Dabei dürfte wohl vor allem die Befürchtung im Raum stehen, das allenthalben medial vorgeführte „progressive“ Frauenbild könnte dabei allzu sehr konterkariert werden. Daß derartige Projekte im Grundsatz durchsetzbar sind, belegt die Tatsache, daß vor einigen Jahren flächendeckend allen Organisationen, Dienststellen, Behörden, Schulen, Universitäten sowie Gebietskörperschaften jeglicher administrativen Ebene Frauenbeauftragte oktroyiert wurden – obgleich dies zweifellos einen erheblichen Kostenfaktor bedeutete. Will im Ergebnis nichts anderes heißen als: Wo ein politischer Wille existiert, dort eröffnet sich regelmäßig auch ein Weg. Hans-Jürgen Hofrath schrieb zuletzt im April 2002 auf dem Forum der JUNGEN FREIHEIT („Jeder auf seinem Platz“, JF 15/02). Foto: Rovereto town, Museum of modern and contemporary Art, Trient (Südtirol): Neue Mitte zwischen Individualismus und Gemeinsinn

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