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Kritische Berichterstattung: Tim und sein Hund Struppi durchschauten den Kommunismus von Anfang an Karlheinz Weißmann

Kritische Berichterstattung: Tim und sein Hund Struppi durchschauten den Kommunismus von Anfang an Karlheinz Weißmann

Kritische Berichterstattung: Tim und sein Hund Struppi durchschauten den Kommunismus von Anfang an Karlheinz Weißmann

 

Kritische Berichterstattung: Tim und sein Hund Struppi durchschauten den Kommunismus von Anfang an Karlheinz Weißmann

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Cato, Palmer, Exklusiv

Einundzwanzig Prozent der in Deutschland lebenden Moslems waren 2004 der Auffassung, daß das deutsche Grundgesetz nicht mit dem Koran zu vereinbaren sei. Für 2005 liegen die entsprechenden Zahlen aus der alljährlichen Erhebung des staatlich finanzierten Zentralinstituts Islam-Archiv in Soest noch nicht vor; allerdings heißt es schon jetzt, die Prozentzahl habe sich erhöht. Mit dieser Quote und der Maßgabe, „daß mitten in Deutschland die Menschenrechte Tausender islamischer Frauen mit Füßen getreten werden“, begründet das baden-württembergische Innenministerium, warum es die Einbürgerungsprozedur seit Jahresbeginn um einen suggestiven Fragenkatalog erweitert hat (siehe Dokumentation unten). Moralische Haltungen dürfen nicht abgefragt werden Noch hat kein Anwärter auf die deutsche Staatsangehörigkeit jene Fragen beantworten müssen, mit denen Baden-Württembergs Ausländerbehörden exklusiv Einbürgerungswillige muslimischer Konfession konfrontieren wollen (JF 2/06). Wer den von Innenminister Heribert Rech (CDU) vorgelegten „Gesprächsleitfaden“ kritisieren wollte, mußte sich keinesfalls auf eine argumentative Außenseiterposition begeben: Grüne und SPD lehnen den Fragebogen rundweg ab, Nadeem Elyas, Vorsitzender des Zentralrats der Muslime in Deutschland, will gerichtlich dagegen vorgehen, und in den Reihen der in Baden-Württemberg mitregierenden FDP, ja selbst innerhalb der CDU überwiegt die Kritik. Hier werden allenthalben Korrekturen angemahnt: Landesjustizminister Ulrich Goll (FDP) möchte zumindest „drei, vier Fragen“ überdacht wissen, Barbara John (CDU), langjährige Berliner Ausländerbeauftragte, will den Fokus eines als grundsätzlich angebracht empfundenen Fragebogens auf die Rolle Israels und die Einstellung zu Juden gerichtet sehen. Keines der anderen Bundesländer plant, ein solches Verfahren zu übernehmen. Verfassungsrechtliche Bedenken liegen gleichauf mit moralischen und gehen bisweilen Hand in Hand: Es sei ungesetzlich, daß Bewerber aus 57 islamischen Staaten gesondert behandelt werden sollten, heißt es in juristischen Kreisen – während andere, etwa Renate Künast, das Recht auf Meinungsfreiheit betonen: Moralische Haltungen dürften nicht abgefragt werden. Der Bundesvorstand der Türkischen Gemeinde in Deutschland hat unterdessen einen an Minister Rech gerichteten „Gegenleitfaden“ vorgelegt, der neben einigen adäquat stumpfsinnigen Fragen („Wie viele muslimische Freunde haben Sie?“) auch berechtigte Bedenken nahelegt: etwa, daß in (Süd-) Italien ebenfalls Ehrenmorde durchgeführt würden und häusliche Gewalt unter Osteuropäern stark verbreitet sei, ohne daß bei dieser Klientel ein Gesinnungsgespräch geboten erscheine. Tatsächlich bietet der Einbürgerungsfragebogen darüber hinaus – allein in punkto mutmaßlicher Effektivität – breite Angriffsfläche: Sind das Problem vielleicht gar nicht jene Einbürgerungskandidaten, die immerhin mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben und entsprechende Sprach- und Staatsbürgerkenntnisse aufweisen müssen? Sind es nicht eher jene Millionen, die ohne solche Voraussetzungen unter uns leben? Werden sich potentielle Attentäter, Ehrenmörder oder Frauenbeschneider durch eine unkluge inopportune Beantwortung herausfiltern lassen, womöglich abgeschreckt durch den amtlichen Hinweis, „daß unwahre Angaben als Täuschung der Einbürgerungsbehörde gewertet werden können“? Was, überhaupt, wäre der Wortlaut des Lösungsleitfadens? Wie etwa wäre unter dem Gleichheitsgrundsatz mit einem Bewerber zu verfahren, der zugäbe, ähnlich wie viele Deutsche ein Problem mit weiblichen Führungskräften oder der gelebten Homosexualität des Sohnes zu haben? Solche Fragen zur Fragenliste liegen nahe und wurden in den vergangenen Tagen auch weithin zur Diskussion gestellt. Das eigentliche Problem liegt aber tiefer. Es wurzelt in der Frage nach Staatsverständnis und Identität – Gebiete, die mit der gängigen Leitkultur-Vokabel nur unzureichend umrissen werden. Jener Terminus darf als Mitte-Rechts-Variante des einst für Furore sorgenden Mitte-Links-Begriffs vom Verfassungspatriotismus verstanden werden. Beides legt der Staatlichkeit und dem Bewußtsein, Staatsangehöriger zu sein, gewissermaßen einen Geschäftsvertrag zugrunde, der auf einem formalistischen „Skelett von Zweckmäßigkeit und korrekter Abwicklung“ (Walter Hildebrandt) basiert. Als verstaubt empfundene Kategorien wie Dienst und Opferbereitschaft – die Frage nach der Loyalität auch im Ernstfall – spielen dabei keine Rolle mehr, alles Emotionale scheint getilgt: Die eigene Nation ist etwas, womit man sich bestenfalls arrangiert wie mit einem Vermieter oder einem Arbeitgeber. Worauf gründet Deutschland? Wie aber sollen Einwanderer dieses Land als das eigene anerkennen, wo Heimat und – zwar zeitversetzt – auch Staat selbst unter Deutschen weithin als Ekelvokabeln oder wenigstens als Distanzbegriffe gelten? Wenn der Musterschwabe und Grünen-Politiker Cem Özdemir nun anmahnt, die Etablierung einer „richtigen Zeremonie“ anläßlich der Einbürgerung zu überdenken, läuft dies im Grunde auf wenig anderes hinaus als all jene Rufe nach formalen Erklärungsabgaben, nach Sprachtests, Nationalhymnenkenntnis, nach obligatorischen Verfassungsschutz-Anfragen: Es sind sämtlich Ersatzhandlungen eines weitgehend kopf- und seelenlosen Staatswesens, dessen Leib unverhältnismäßig angeschwollen ist und das nun an der Verdauungsarbeit krankt. Wir sind Deutschland, ja – aber worauf gründet noch, ganz handfest, dieser amorphe Zweckverein? Worauf die Zukunft, an der Neubürger mitbauen sollen? Auf dem Recht auf Homosexualität? Der Frauenquote? Auf Auschwitz? Christlichen Werten? „Dort, wo der Staat gewesen sein könnte oder sein sollte, erblicke ich nur einige verfaulende Reste von Macht, und diese offenbar kostbaren Rudimente von Fäulnis werden mit rattenhafter Wut verteidigt. Schweigen wir also vom Staat, bis er sich wieder blicken läßt.“ Was hat sich getan seit diesem Diktum Heinrichs Bölls vor vierzig Jahren? Ein schwacher Staat zeigt sich durch die hohle Pose einer Gesinnungsprüfung nicht standhaft, nicht einmal intolerant, was die hilflosere Gangart wäre. Er blamiert sich bis zur Lächerlichkeit.

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