Anzeige
Anzeige

NRW-Innenministerium stellt Internetseite www.NRWgegenRechts.de ein

NRW-Innenministerium stellt Internetseite www.NRWgegenRechts.de ein

NRW-Innenministerium stellt Internetseite www.NRWgegenRechts.de ein

 

NRW-Innenministerium stellt Internetseite www.NRWgegenRechts.de ein

Anzeige

Das NRW-Innenministerium hat am heutigen Tage die Internetseite “www.NRWgegen-Rechts.de" eingestellt. 

Der Chefredakteur der Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT, Dieter Stein, begrüßte diesen Schritt. In einem gestern vorab online erschienenen Text aus der heutigen Print-Ausgabe hatte Stein zum wiederholten Mal an den seit Mai 2005 amtierenden NRW-Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers appelliert. Stein schrieb wörtlich:

Daß diese Internetseite mit dem unverschämten Namen www.NRWgegen-Rechts.de weiterexistiert, die ­ um die Pointe abzurunden ­ reihenweise linksextremistische Initiativen empfiehlt, die sich sogar gegen die CDU richten, zeigt die Unfähigkeit von Teilen der CDU-Führung, die Logik linker Desinfor-mationskampagnen zu begreifen. Die Formel “gegen Rechts" wird eben nicht aus Gedankenlosigkeit, sondern vielmehr mit voller Absicht gewählt. Es geht um die schleichende, konsequente Desavouierung von allem, was nicht links ist! Jeder, der sich als konservativ, rechtsliberal oder patriotisch versteht, soll mit dem ständig negativ verwendeten Begriff “Rechts" unter moralischen Rechtfertigungszwang gesetzt werden.

Die prompt erfolgte Entscheidung, die Internetseite heute Mittag einzustellen, begrüßte der JF-Chefredakteur. Stein: “Vielleicht findet endlich ein Umdenken bei der NRW-Landesregierung statt. Was jetzt noch fehlt, ist die eindeutige Erklärung, künftig auf die skandalöse Drangsa-lierung der JUNGEN FREIHEIT durch den NRW-Verfassungsschutz zu verzichten, der all-jährlich die Behauptung aufstellte, es lägen bei dieser Zeitung ‚tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht auf rechtsextremistische Bestrebungen‘ vor."

Die JUNGE FREIHEIT erstritt im Mai 2005 vor dem Bundesverfassungsgericht mit ihrem Prozeßbevollmächtigten, Generalbundesanwalt a. D. Alexander von Stahl, einen Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes, der die bisherige NRW-Praxis für verfassungswidrig erklärte.

V.i.S.d.P.: Thorsten Thaler, Chef vom Dienst, Hohenzollerndamm 27a, 10713 Berlin

Vollständige Liste mit den Autoren und Interviewpartnern der JUNGEN FREIHEIT

Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag

ähnliche Themen
Hierfür wurden keine ähnlichen Themen gefunden.