Das Bundesverfassungsgericht hat in der letzten Woche der Verfassungsbeschwerde der JUNGEN FREIHEIT stattgegeben. Wurden Sie von der Entscheidung überrascht? von Stahl: Ich habe fest damit gerechnet, daß das Gericht noch in diesem Jahr entscheiden werde. Als die Entscheidung dann erging, hat sie mich doch überrascht. Die Beschwerde wurde 2001 eingereicht – vor vier Jahren. Wie erklären Sie sich diese lange Zeit für die Entscheidung? von Stahl: Einmal mit der Überlastung des Gerichtes verbunden mit der grundsätzlichen Bedeutung der Sache, die eine Senatsentscheidung erforderlich machte. Der Erste Senat hat entschieden, daß die Erwähnung einer Zeitung in einem Verfassungsschutzbericht ein rechtwidriger Eingriff sein kann. Das ist neu und kann sehr wohl auch als Abkehr bzw. Korrektur der bisher vom Verfassungsgericht vertretenen Auffassung in dieser Frage angesehen werden. Verzögerung für das Ansehen des Rechtsstaates nicht tragbar Welche Chancen sehen Sie für eine Schadensersatzklage der JF? von Stahl: Das kommt einmal auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes an, an das zurückverwiesen wurde. Gewinnen wir dort – und ich bin optimistisch -, müssen wir zum anderen den Schaden beziffern oder zumindest plausibel machen, der der JF durch das Anprangern in den Verfassungsschutzberichten entstanden ist. Das dürfte nicht so leichtfallen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Urteile der NRW-Verwaltungsgerichte von 1997 und 2001 aufgehoben und das Verfahren nach Düsseldorf zurückverwiesen. Der Prozeß kann sich wiederum jahrelang hinziehen. Sehen Sie das auch so? von Stahl: Nein, ich hoffe nicht. Die Maßstäbe, die das Verfassungsgericht dem Verwaltungsgericht für die Prüfung vorgibt, ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist, sind nicht so einfach zu handhaben, wie ich es mir gewünscht hätte, aber ich bin sicher, daß auch das Verwaltungsgericht sich bewußt ist, daß nach dieser langen Verfahrensdauer weitere Verzögerungen für die JF und das Ansehen des Rechtsstaates nicht mehr tragbar sind. Mit den Wölfen zu heulen ist doch die Devise Wäre jetzt nicht der Zeitpunkt, an dem die neue Landesregierung von Jürgen Rüttgers einen Schlußstrich unter dieses peinliche Erbe aus SPD-Regierungszeiten zieht und die Drangsalierung dieser Zeitung durch den NRW-Verfassungsschutz stoppt? von Stahl: Ja, aber ich befürchte, sie wird es nicht tun. Denn das wäre zwar rechtlich geboten, politisch aber inkorrekt und damit nicht opportun. Die FAZ hat das Urteil kommentiert mit dem Satz: „Die Entscheidung ist an der Zeit, und verwunderlich erscheint dabei nur, daß die allzeit wache deutsche Intelligenz den Fall nicht entschiedener zu ihrer Sache gemacht hat“. Hat die Öffentlichkeit, die Medien, die Intellektuellen in diesem seit zehn Jahren andauernden Skandal versagt? von Stahl: Seit wann zeichnet sich die deutsche Nachkriegsintelligenz durch Mut aus? Gibt es überhaupt eine rechte Intelligenz, die den Willen hat und stark genug ist, gegen den Strom zu schwimmen? Mit den Wölfen zu heulen, den Aufstand der Anständigen unterstützen und nur nicht unangenehm auffallen – das ist doch die Devise. Alexander von Stahl war von 1990 bis 1993 Generalbundesanwalt. Der 1938 in Berlin geborene Jurist trat 1961 in die FDP ein und war von 1970 bis 1975 Fraktionsgeschäftsführer der Liberalen im Berliner Abgeordnetenhaus. Vor seiner Berufung zum obersten Ankläger der Bundesrepublik Deutschland war er 14 Jahre Staatssekretär in der Berliner Senatsverwaltung für Justiz. Heute lebt er als Rechtsanwalt in Berlin und im badischen Ettlingen. Im Sommer 2002 übernahm er von dem Rechtsanwalt und ehemaligen FDP-Landeschef in Bayern Manfred Brunner die Führung der Verfassungsbeschwerde der JF gegen das Landesamt für Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen.