Die AfD geht juristisch gegen das Bundesverteidigungsministerium vor. Hintergrund ist ein Artikel im offiziellen Monatsmagazin der Bundeswehr, in dem behauptet wird, die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als „Prüffall“ sei gerichtlich bestätigt. Weiter heißt es, es werde erwartet, daß „AfD-Mitglieder und -Unterstützer“ die Bundeswehr nun verlassen, da bestimmte Berufe und Funktionen nicht vereinbar seien mit einer Partei, „die die Verfassung abschaffen möchte“.
Gegen diese Aussagen im „Y – Das Magazin der Bundeswehr“ wehrt sich die Partei nun juristisch. In einem Abmahnschreiben der Kanzlei Höcker an das Bundesverteidigungsministerium, das der JUNGEN FREIHEIT vorliegt, heißt es, die Äußerungen über die AfD seien „gleich mehrfach rechtswidrig“, zumal sich das Ministerium „in amtlicher Funktion generell überhaupt nicht“ zur AfD äußern dürfe. Die Behauptung, die Partei wolle die Verfassung abschaffen, sei „zudem frei erfunden“.
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