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Ulrich Vosgerau: Kölner Opfer haben Haftungsanspruch gegen Bundesrepublik

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Der Kölner Staatsrechtler Ulrich Vosgerau bejaht einen Staatshaftungsanspruch der Frauen, die in der Silvesternacht in Köln Opfer von illegalen Einwanderern geworden sind. „Die Regierung handelt seit geraumer Zeit rechtswidrig. Entsteht daraus Schaden, gibt es also auch eine rechtliche Verantwortung“, erklärt Vosgerau im Interview mit der Wochenzeitung Junge Freiheit.

Niemand, der aus einem sicheren Drittstaat nach Deutschland einreise, sei asylberechtigt. Sollte sich nachweisen lassen, daß einer der Täter von Köln illegal über die Grenze gelassen worden sei, so könnten dessen Opfer dafür die Bundesrepublik in Haftung nehmen, führt Vosgerau aus.