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Berlin: Wer der Polizei die Tür nicht öffnet, wird nicht abgeschoben

Berlin: Wer der Polizei die Tür nicht öffnet, wird nicht abgeschoben

Berlin: Wer der Polizei die Tür nicht öffnet, wird nicht abgeschoben

Polizei. Eritrea. In einem blauen bewölkten Himmel hebt ein Passagierflugzeug ab, davor ist Stacheldraht zu sehen. Terrorist verurteilt.
Polizei. Eritrea. In einem blauen bewölkten Himmel hebt ein Passagierflugzeug ab, davor ist Stacheldraht zu sehen. Terrorist verurteilt.
Wer nicht in einem Abschiebeflieger sitzen will, braucht in Berlin einfach nicht die Türe zu öffnen. (Symbolfoto) / Foto: picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann/SVEN SIMON
Berlin
 

Wer der Polizei die Tür nicht öffnet, wird nicht abgeschoben

Das Bundesverfassungsgericht hat die Hürden für Abschiebungen angehoben. In Berlin müssen Polizisten nun anklopfen. Und wieder gehen, wenn niemand öffnet.
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BERLIN. Abschiebungen aus Berliner Flüchtlingsunterkünften haben sich weiter verkompliziert. Nach einem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts dürfen Zimmer in Asylheimen grundsätzlich nur noch mit richterlichem Durchsuchungsbeschluß betreten werden.

Die Berliner Innenverwaltung hat der Polizei deshalb eine neue Weisung erteilt: Anklopfen – und wenn niemand öffnet, ist der Einsatz abzubrechen.

Bislang hatte die Heimleitung üblicherweise mit Generalschlüsseln geöffnet, um ausreisepflichtige Personen ausfindig zu machen. Laut Senatsinnenverwaltung ist dies nach Erstauswertung der Rechtsprechung ohne richterliche Anordnung nicht mehr zulässig, wie etwa die Berliner Zeitung berichtet. Ergriffen werden darf ein Betroffener nur noch in öffentlichen Bereichen oder wenn er freiwillig öffnet und damit eindeutig auf den Schutz des Artikels 13 Absatz 2 Grundgesetz verzichtet. Hält sich die gesuchte Person im Zimmer eines Dritten auf, genügt dessen Einwilligung.

Polizei: Zwei Drittel der Abschiebungen scheitern

Die Beamten sollen Abläufe künftig detailliert dokumentieren – etwa ob der Aufenthaltsort sicher feststand oder ob die Tür freiwillig geöffnet wurde. Hintergrund der Entscheidung ist ein Fall aus dem Jahr 2019: Damals hatte die Polizei in einem Wohnheim in Köpenick die Tür eines Guineers gewaltsam geöffnet, um ihn nach Italien zurückzuführen. Die rechtliche Bewertung des Vorgehens zog sich durch mehrere Instanzen, bis nun die 2. Kammer des Zweiten Senats die Sache an das Oberverwaltungsgericht zurückverwies.

Kritik kommt aus der Polizei. Stephan Weh, Berliner Landeschef der Gewerkschaft der Polizei, erklärte, bereits jetzt scheiterten gut zwei Drittel der Abschiebungen, weil Betroffene über soziale Medien vor Charterflügen gewarnt würden. Mit der neuen Rechtslage werde es noch leichter, sich Maßnahmen zu entziehen: Man könne sich schlicht im Zimmer verstecken, die Beamten müßten nach dem Klopfen wieder abfahren.

Die Organisation Pro Asyl begrüßt hingegen die Entscheidung: Grundrechte dürften nicht ausgehebelt werden, nur weil es um eine Abschiebung gehe. Berlins Innenstaatssekretär Christian Hochgrebe (SPD) sprach von einer „überraschenden Entscheidung“, die praktische und rechtliche Fragen aufwerfe. Der Senat werde jedoch weiter darauf achten, daß die Ausreisepflicht durchgesetzt werde. Ende September lebten in Berlin 18.591 vollziehbar ausreisepflichtige Personen. (rr)

Wer nicht in einem Abschiebeflieger sitzen will, braucht in Berlin einfach nicht die Türe zu öffnen. (Symbolfoto) / Foto: picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann/SVEN SIMON
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