WIESBADEN. Das Statistische Bundesamt hat einen kräftigen Anstieg der Sozialhilfeausgaben in Deutschland gemeldet. Im Jahr 2024 gaben die Sozialhilfeträger insgesamt 20,2 Milliarden Euro netto für Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) aus – 14,8 Prozent mehr als im Vorjahr.
Der größte Anteil entfiel mit 56,5 Prozent auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese Leistungen, die vollständig aus Bundesmitteln an die Länder fließen, beliefen sich auf 11,4 Milliarden Euro – ein Plus von 13,3 Prozent.
Bürgergeld in den Zahlen nicht enthalten
Besonders stark stiegen die Ausgaben für die Hilfe zur Pflege, die um 17,7 Prozent auf 5,3 Milliarden Euro anwuchsen. Für die Hilfe zum Lebensunterhalt wurden 1,6 Milliarden Euro ausgegeben, ein Anstieg um 11,1 Prozent. Auf Hilfen zur Gesundheit, zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie weitere Hilfen in besonderen Lebenslagen entfielen zusammen 1,9 Milliarden Euro, was einem Zuwachs von 19,4 Prozent entspricht.
Nicht in den Zahlen enthalten ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), also das Bürgergeld. Leistungen nach dem SGB XII erhalten nur Personen, die nicht erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können.
Migranten sollen Sozialleistungen zurückzahlen
Mit einer revolutionären Forderung zur Migrationspolitik ist ein Landrat aus Thüringen an die Öffentlichkeit gegangen. Der Sozialdemokrat fordert, daß volljährige Asylbewerber, anerkannte Flüchtlinge und Ausländer aus Nicht-EU-Ländern Sozialleistungen künftig nur noch als Darlehen erhalten. Die Kosten für Migration sollen dadurch deutlich sinken.
„Wer in unser Land kommt und hier bisher nichts eingezahlt hat, darf Sozialleistungen nur noch als zinsloses Darlehen bekommen“, sagte der Nordhäuser Landrat Matthias Jendricke dem Stern. Als Vorbild dafür nannte er das Bafög, das Studenten erhalten. Unterstützt wird er dabei von seinem Amtskollegen aus Saalfeld-Rudolstadt, Marko Wolfram. (rr/fh)